c't 25/2023
S. 18
Titel
Überwachung am Arbeitsplatz
Bild: Moritz Reichartz

Horch und Guck 4.0

Wie Überwachungsprogramme Mitarbeiter minutiös ausspionieren

In den USA boomen Überwachungsprogramme, die Tastatureingaben, Webcams und Mikrofone ohne Wissen der Mitarbeiter anzapfen. In der EU ist das (noch) verboten. Doch die Hersteller entwickeln neue Systeme zur Leistungskontrolle, die Datenschutzbedenken umgehen sollen.

Von Andrea Trinkwalder und Hartmut Gieselmann

Nicht jeder Hersteller von Software zur Überwachung von Mitarbeitern preist die Fähigkeiten seines Produkts so vollmundig an wie das US-amerikanische CleverControl in seinen online veröffentlichten Fallstudien: „Wie man mit CleverControl einen toxischen Mitarbeiter entlarvt“ oder „Die Wichtigkeit einer konsequenten Überwachung“. Insgesamt übt sich die Branche aber nicht gerade in Diskretion: Vor allem Human-Resources-Dienstleister wie Teramind und Hubstaff, die überwiegend den US-amerikanischen Markt bedienen, werben unverhohlen mit Videoüberwachung, Gesichtserkennung, E-Mail-Scans, Aktivitätstrackern und großformatigen Dashboards, die alle Informationen zusammenführen, visualisieren und zu einem Mitarbeiterprofil verdichten.

In der EU setzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Tracking enge Grenzen, weshalb die meisten dieser Praktiken hierzulande illegal oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind: Zum Beispiel dürfen Unternehmen die Leistung ihrer Mitarbeiter durchaus messen, aber nicht kontinuierlich. Systematisch beobachten dürfen sie ihn nur dann, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Auch heimliches Tracking untersagt der Gesetzgeber. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht darüber, mit welcher Technik die Leistung von Mitarbeiten gemessen werden darf.

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