c't 25/2023
S. 23
Praxis
Überwachung am Arbeitsplatz: Spioniert mein Chef?

Spioniert mein Chef?

Tipps zum Aufspüren von Überwachungsprogrammen auf dem Arbeitsrechner

Unsichtbare Programme können Mitarbeiter ohne deren Wissen überwachen. In Deutschland ist das zwar illegal, trotzdem ist es gut zu wissen, ob und wie man Schnüffelprogramme aufdecken kann.

Von Hartmut Gieselmann

Viele Überwachungsprogramme verfügen über einen sogenannten Stealth-Modus, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, sie ohne Wissen des Arbeitnehmers einzusetzen und etwa den Browserverlauf einzusehen, Programmaufrufe zu protokollieren, E-Mails und Chats zu lesen, regelmäßig Screenshots zu machen, Tastatureingaben aufzuzeichnen oder Mikrofon und Webcam zur Raumüberwachung einzuschalten. In Deutschland ist dies verboten, in einigen Bundesstaaten der USA jedoch erlaubt. In einer Untersuchung der Elektronik Frontier Foundation waren 2020 bereits neun von zehn sogenannter Employee-Management-Programme mit Tarnfunktionen ausgerüstet. Die Hersteller überlassen die rechtliche Verantwortung der Firmenleitung, die ihre Software einsetzt.

Im Tarnmodus verhalten sich die Überwachungsprogramme wie ein Schädling. Vorgesetzte, die solche Programme einsetzen, sollten sich bewusst sein, dass sie damit die Kontrolle über ihre Firmenrechner und Daten vollständig in die Hände des Herstellers der Überwachungssoftware legen. Es gibt keine Garantie dafür, dass dieser die Überwachungsdaten nicht für eigene Zwecke missbraucht.

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