c't 21/2022
S. 64
Titel
Drohnen
Bild: Thomas Kuhlenbeck

Eroberer der Lüfte

Wieso Sie mit leichten Mini-Modellen perfekt ins Drohnen-Hobby starten

Drohnen sind schwer, klobig und teuer – diese Vorstellung schwirrt noch in vielen Köpfen herum. Doch das könnte kaum falscher sein: Mini-Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm machen beeindruckende Fotos und Videos. Und sie dürfen ohne Führerschein und an Orten geflogen werden, die für große Modelle tabu sind.

Von Nico Jurran

Keine Drohnenkategorie begeistert Profis wie Einsteiger aktuell so sehr wie Mini-Kameradrohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm. Und das aus gutem Grund: Die Modelle sind super transportabel, bieten trotz ihrer geringen Größe verschiedene Flugmodi und machen tolle Fotos und Videos aus der Luft. Vor allem aber unterliegen sie nach der aktuellen EU-Drohnenverordnung nur wenigen Restriktionen. So darf man diese Modelle aktuell und in absehbarer Zukunft ohne Führerschein oder anderen Kenntnisnachweis fliegen. Lediglich Registrierung und Versicherung sind Pflicht – dazu gleich mehr.

Auch das Fluggebiet kann man mit den Mini-Drohnen weitaus freier wählen als mit den größeren Modellen: So erlaubt der Gesetzgeber den Einsatz in der Stadt (natürlich abseits von Flugverbotszonen wie Bundesautobahnen oder Flughäfen) und in der Nähe anderer Personen. Ebenso dürfen Sie auch mal über die Köpfe von Unbeteiligten fliegen, sofern es sich nicht um Menschenansammlungen handelt.

Außerdem sind die leichten Minis ideal für Drohnen-Einsteiger: Wie unser Vergleichstest ab Seite 68 zeigt, bekommt man bereits für unter 350 Euro Modelle, die hochauflösende Fotos und Videos aufnehmen, ein Live-Videobild zum Smartphone senden und mit programmierten Flugmanövern glänzen. Wer Lust bekommt, Drohnenfliegen als ernsthaftes Hobby zu betreiben, bekommt mit DJIs „Mini 3 Pro“ seit Anfang des Jahres in der Klasse unter 250 Gramm sogar ein semi-professionelles Modell. Welche Funktionen die Hersteller inzwischen in eine so kleine Drohne packen, zeigen wir im Kasten „Im Vergleich: Mini 3 Pro vs. Mini SE“.

Dank raffinierter Aufhängungen, sogenannter Gimbals, gelingen Drohnen auch bei  unruhigem Flug noch unverwackelte Aufnahmen., Bild: Daniel Clören
Dank raffinierter Aufhängungen, sogenannter Gimbals, gelingen Drohnen auch bei unruhigem Flug noch unverwackelte Aufnahmen.
Bild: Daniel Clören

Nur mit gültiger Plakette

Auch wenn man keinen Führerschein braucht, bleibt ein wenig Bürokratie: So besteht eine grundsätzliche Registrierungspflicht für Halter und Drohne, und zwar bereits vor dem ersten Flug. Ausgenommen davon sind lediglich Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm, die nicht mit einem „Sensor zur Erfassung personengebundener Daten“ ausgestattet sind – das meint unter anderem Kameras. Alle Modelle im nachfolgenden Test sind mit einer Kamera ausgestattet und müssen folglich registriert werden.

Die „UAS-Betreiberregistrierung“ läuft online über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und kostet einmalig 20 Euro (siehe ct.de/yxhy). Bei der Registrierung muss man den Scan seines Personalausweis oder Passes übersenden, aus dem der vollständige Name, der Geburtstag sowie das Gültigkeitsdatum des Ausweises hervorgehen.

Vom LBA erhält man dann eine persönliche Registriernummer, die für alle Drohnen gilt, die man betreibt – man muss also nicht jedes neu erworbene Modell einzeln anmelden oder den Verkauf einer Drohne melden. Entscheidend ist nur, dass die Registriernummer (sogenannte „e-ID“) auf der Drohne angebracht (und vor einem Verkauf entfernt) wird. Die neue Plakette mit e-ID ersetzt die (feuerfeste) Version mit Name und Adresse des Eigentümers, die vor 2021 vorgeschrieben war.

Versicherung ist Pflicht

Auch wenn Mini-Drohnen Menschen bei Zusammenstößen selten schwer verletzen, können sie indirekt viel Schaden anrichten – zum Beispiel, wenn sie Autofahrer erschrecken und dadurch Unfälle verursachen. Der Gesetzgeber sieht daher eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal ob diese gewerblich oder privat genutzt werden – und vor allem unabhängig von Größe und Gewicht. Dabei gilt, dass die neue Drohne vor dem ersten Probeflug haftpflichtversichert sein muss.

Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen Unfälle mit Drohnen mittlerweile ein – zumindest, wenn diese im privaten Rahmen und nicht zu gewerblichen Zwecken geflogen werden. Teilweise gilt dies aber nur für Modelle bis zu einer bestimmten Größe. Ein Blick in die Unterlagen zu einer vor Jahren abgeschlossenen Versicherung hilft leider selten: Da das Fliegen von Drohnen noch ein recht junges Hobby ist, wurden die kleinen Fluggeräte in älteren Verträgen noch gar nicht erwähnt. Lieber setzt man sich daher mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung und klärt am besten schriftlich, ob und in welchem Umfang der vorhandene Vertrag Drohnen erfasst.

Hat man noch keine Drohnenversicherung, kann man seine Privathaftpflicht in vielen Fällen entsprechend erweitern – oder eine separate Versicherung abschließen, die es zu Preisen ab rund 14 Euro pro Jahr mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadensfall gibt. Dabei sollten Sie auf eine weltweite Abdeckung – oder zumindest Ihrer potenzieller zukünftiger Urlaubsländer – achten und darauf, ob fremde Piloten automatisch mitversichert sind.

Von DJI gibt es für einige Drohnen sogenannte „Fly-More-Combos“ mit Tasche und zusätzlichen Akkus. Solche Pakete sind durchaus sinnvoll, um das Modell sicher zu transportieren und mehr als nur eine kleine Runde  fliegen zu können., Bild: Daniel Clören
Von DJI gibt es für einige Drohnen sogenannte „Fly-More-Combos“ mit Tasche und zusätzlichen Akkus. Solche Pakete sind durchaus sinnvoll, um das Modell sicher zu transportieren und mehr als nur eine kleine Runde fliegen zu können.
Bild: Daniel Clören

Auch die Freiheit hat ihre Grenzen

Dass die Drohnenverordnung nur wenige Vorgaben für Modelle unter 250 Gramm macht, darf man nicht als Freibrief verstehen. Denn andere Gesetze gelten für alle Drohnen gleichermaßen, zum Beispiel, wenn es darum geht, fremde Grundstücke zu überfliegen oder im Privatbereich anderer Menschen zu filmen: Ohne Einverständnis der Betroffenen ist dies verboten. Leider hält sich aber nicht jeder Drohnenpilot an die Regeln.

Nach der Veröffentlichung des Berichts über die Drohnenverordnung [1] brandete in der c’t-Leserschaft daher eine durchaus heftige Kontroverse darüber auf, wie sich Privatpersonen wehren können, wenn sie sich von Drohnen belästigt fühlen. Da uns hierzu zahlreiche Anfragen von Lesern erreichten, widmen wir diesem Thema einen eigenen Artikel, der Entscheidungen deutscher Gerichte rund um die Rechtmäßigkeit der Drohnenabwehr genauer betrachtet. Sie finden ihn auf Seite 74.

Fazit

Drohnenfliegen ist ein faszinierendes Hobby. Doch Sie sollten kein großes und teures Flugmodell anschaffen, nur weil Sie Mini-Drohnen als Spielzeug abtun. Tatsächlich bieten gerade die Kameradrohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm die idealen Voraussetzungen für den Einstieg: Die Investitionen halten sich ebenso wie die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb im überschaubaren Rahmen.

Selbst Stadtmenschen finden zudem mit den Minis einen Ort, an dem sie fliegen dürfen. Und spätestens im Urlaub lernt man es zu schätzen, den Quadrokopter im Klappdesign einfach in der Tasche oder im Rucksack mitzunehmen, um eine abgelegene Steilküste von oben zu filmen. (nij@ct.de)

Website der Registrierungsstelle: ct.de/yxhy

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