c't 24/2020
S. 86
Titel
Partnerbörsen: Recht
Bild: Thorsten Hübner

War da noch was?

Rechtliche Haken in den Geschäftsbedingungen bei Partnerbörsen

Das Geschäft, das hinter den Onlinepartnervermittlungen steht, atmet keine Romantik. Dort geht es ganz nüchtern um Geld. Vertragsbedingungen ­enthalten manch kleinere bis mittelgroße Kröte, die ein Bindungswilliger schlucken soll. Außerdem ist da noch die wichtige Frage des Widerrufsrechts.

Von Niklas Mühleis

Rechtlich betrachtet läuft die Anmeldung bei einer Onlinepartnervermittlung trotz aller schönen Begrüßungsworte und in warmen Farben abgebildeter Lächel-Models auf nichts weiter als einen schnöden Vertragsschluss hinaus. In diesen Vertrag werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der betreffenden Plattform wirksam einbezogen. Es lohnt sich daher, diesen Texten Aufmerksamkeit zu widmen, auch wenn sie anstrengend zu lesen sind. Dass Partnervermittlungen dort gelegentlich schwer Verdauliches unterbringen, konnten wir bereits vor vier Jahren feststellen [1].

Keine Erfolgsgarantie

Alle vier betrachteten Plattformen – eDarling, ElitePartner, LemonSwan und Par­ship – stellen bereits in den ersten Absätzen ihrer AGB klar, dass sie einem Kunden weder die Vermittlung einer Partnerschaft noch die einer Ehe schulden. Sie verstehen sich vielmehr als reine Dienste zur Darstellung der eigenen Person und zur Kontaktaufnahme mit anderen Kunden. Unter diese Beschreibung könnte eigentlich auch jedes kostenlos nutzbare soziale Netzwerk fallen. Das, worauf Kunden bei Partnervermittlungen hoffen, liegt jenseits von dem, was die Dienstbeschreibung zusichert.

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