c't 1/2019
S. 96
Hintergrund
Windows-Lizenzen
Aufmacherbild
Bild: Jan Bintakies

Wollen Sie ein W kaufen?

Billige Windows-Keys ab 3,99 Euro: Ist das legal?

Auf Handelsplattformen gibt es Lizenzschlüssel für Windows 10 zu Spottpreisen. Die Händler berufen sich auf Urteile und sprechen von legalem Verkauf.

Eine Einzellizenz von Windows 10 Professional kostet im Online-Shop von Microsoft aktuell 259 Euro, wahlweise gleich mit einem bootfähigen USB-Stick. Wesentlich günstiger sind sogenannte Systembuilder-Versionen des Betriebssystems: Sie gibt es für rund 130 Euro. Gedacht sind sie für Systemhäuser, die Computer selbst zusammenstellen und mit einer Lizenz verkaufen. Diese können auch Privatpersonen erwerben. Anders als bei früheren Windows-Ausgaben gehört zu einem Systembuilder-Exemplar von Windows 10 nicht zwangsläufig ein Datenträger. Die Software kann bei Microsoft heruntergeladen werden. Die Home-Version ist noch günstiger, sie ist aber weniger attraktiv, weil Updates nicht zurückgestellt werden können.

130 Euro für eine Professional-Version sind viel Geld, verglichen mit den Angeboten, die auf Handelsplattformen wie eBay gemacht werden, wenn man nach „Windows 10 Pro Key“ sucht: Die Händler unterbieten sich gegenseitig: 6,99 Euro, 5,49 Euro, 4,99 Euro, 4,89 Euro, 3,99 Euro! Nur so hat man eine Chance, von Kunden gefunden zu werden, die nach Preis sortieren. Sie alle versprechen „Blitzversand“, „100 % Original“ und „Vollversion“. In den Beschreibungen wird stets darauf hingewiesen, dass es kein physisches Produkt gibt – der Kunde bekommt stattdessen innerhalb von 30 Sekunden einen Schlüssel und einen Downloadlink zugeschickt und muss nicht auf eine Postlieferung warten. Die Händler berufen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012 zu Oracle-Download-Software und versprechen, ganz legal gebrauchte Schlüssel weiterzuverkaufen.

In den Warenkorb

Um herauszufinden, was hinter dem Geschäft mit den unglaublich billigen Schlüsseln steckt, haben wir eingekauft. Schnell hatten wir den Warenkorb mit fünf Lizenzschlüsseln von fünf Händlern gefüllt. Es waren die ersten fünf Treffer, die eBay anzeigte: 26,40 Euro kostete die Komplettausstattung für eine Windows-Familie, bezahlt über PayPal. Der billigste Schlüssel kostete 3,99 Euro. Der versprochene Blitzversand funktionierte: Wenige Sekunden nach der Bestellung hatten alle Händler den Versandstatus auf „Versendet“ aktualisiert und im eBay-Postfach landeten fünf Nachrichten, gekennzeichnet als „Frage zur Bestellung“. Bei der Geschwindigkeit kann man davon ausgehen, dass ein Skript die Bestellungen ohne menschliches Zutun verarbeitet.

Drei der getesteten Angebote hatte eBay nach wenigen Tagen entfernt.

Neben einem 25-stelligen Schlüssel enthielten die Nachrichten Links zum Download des Media Creation Tools direkt von Microsoft, außerdem diverse Links zu Windows-Foren und Hilfeseiten, die sich mit Windows-Installation und Aktivierung befassen. Alle Händler betonten ausdrücklich, dass sie bei Problemen mit der Aktivierung jederzeit ansprechbar seien. Für den Download auf Microsoft zu verweisen, sei nicht verwerflich: Bei den verkauften Schlüsseln handle es sich ja, so die Anbieter, um gebrauchte Schlüssel, die von Microsoft ohne Datenträger verkauft worden seien.

Stutzig macht der Hinweis des Händlers discount-soft24: „Der Key sollte innerhalb von 15 Tagen aktiviert werden! Ansonsten kann der Key gesperrt werden bei fehlender Erst Aktivierung.“ Der Händler kevgae2018 empfahl, bei Problemen die Telefonaktivierung zu nutzen: „Sollte die Onlineaktivierung nicht funktionieren, dann benutzen Sie bitte die Aktivierung via Telefon/Microsoft-Support.“ Dabei ist die Telefonaktivierung bei Windows 10 gar nicht mehr vorgesehen.

Das sagt Windows

Vertrauenserweckend wirken diese Hinweise nicht. Schließlich sollte es egal sein, zu welchem Zeitpunkt man ein gekauftes Windows installiert. Er muss am ersten Tag genauso funktionieren wie nach drei Wochen. Ob ein Schlüssel funktionsfähig ist, kann man ihm nicht ansehen. Also nahmen wir fünf virtuelle Windows-10-Professional-Maschinen und tippten die Schlüssel ein. Alle fünf funktionierten beim ersten Versuch.

Weitere Infos liefert der Befehl slmgr -dlv auf der Kommandozeile. Bei zwei Schlüsseln, einer davon von kevgae2018, handelte es sich um MAK-Schlüssel für Windows 10. Diese erlauben eine Mehrfachaktivierung – ein Weiterverkauf dieses Schlüssels an mehrere Kunden ist in jedem Fall unzulässig. Das erklärt den Hinweis, sich mit dem Aktivieren zu beeilen: Würde ein Kunde den Schlüssel mehrmals nutzen, ginge der letzte leer aus. Die anderen drei gekauften Schlüssel sind „RETAIL“-Schlüssel, also für Endkunden bestimmt. Die Analyse mit ShowKey Plus ergab: Ein Schlüssel war für Windows 10, einer für Windows 7 und einer für 8.1. Sie alle funktionierten, weil Microsoft sie als Nachweis einer Upgrade-Berechtigung weiterhin akzeptiert. Das Programm finden Sie über ct.de/ynuf. Das Berechnen des Schlüsseltyps kann einige Minuten dauern.

Dass alle Schlüssel einwandfrei funktionierten, sagt nichts darüber aus, ob sie legal weiterverkauft wurden. Windows-Schlüssel funktionieren parallel auf mehreren Computern, ohne dass sich der Aktivierungsassistent beschwert. Probleme kann es aber in der Zukunft durchaus geben: Nach Updates kann es mit der Aktivierung vorbei sein.

Das sagen die Juristen

Zwei Schlüssel waren für die Mehrfachaktivierung gedacht – der Einzelverkauf ist in jedem Fall nicht zulässig.

Alle von uns erfassten Händler berufen sich auf das EuGH-Urteil im Fall UsedSoft gegen Oracle vom 3. Juli 2012 [1]. UsedSoft verkaufte gebrauchte Software, die Oracle für seine Kunden zum Download angeboten hatte. Oracle wollte verhindern, dass die Käufer der gebrauchten Lizenzen sich die Software ebenfalls über die Oracle-Downloadseiten beschaffen. Die Richter stellten aber klar: Hat ein Urheber ein Software-Exemplar im Europäischen Wirtschaftsraum in einer reinen Downloadversion verkauft, darf sie weiterverkauft werden und der Gebrauchtkunde darf als rechtmäßiger Nutzer die Downloadseite benutzen. Das Verbreitungsrecht des Urhebers hat sich erschöpft.

Das Urheberrecht regelt aber, wie ein Weiterverkauf eines Werkes auszusehen hat: Der Verkäufer muss erstens sicherstellen, dass der ursprüngliche Käufer die Software nach dem Verkauf nicht mehr nutzt. Außerdem darf das Software-Exemplar nur in der Form verkauft werden, in der es in Verkehr gebracht wurde. Der Urheber legt fest, welche Bestandteile zu einem Exemplar seines Werkes gehören. Eine Trennung beim Weiterverkauf ist nicht zulässig. Nur wenn die Lizenz – wie eine Windows-10-Systembuilder-Ausgabe – unkörperlich, also ohne Installationsmedium verkauft wurde, darf sie später auch ohne beigelegtes Medium mit Verweis auf die Downloadseite verkauft werden. Gehörte zu einer OEM-Lizenz, die mit einem Computer eines großen Herstellers ausgeliefert wurde, eine Installations- oder Recovery-DVD, muss diese beim Verkauf enthalten sein. Eine rechtliche Einordnung zum Thema haben wir bereits 2014 veröffentlicht [2].

Der Anbieter highandtech schrieb in der Überschrift von einer Lizenz, im Kleingedruckten nur von einem Schlüssel.

Für den Händler bedeutet das: Im Zweifelsfall muss er nachweisen, woher das konkrete Software-Exemplar stammt und wo es mit welchen Bestandteilen in Verkehr gebracht wurde. Das wäre zum Beispiel möglich mit einer Rechnung vom Kauf und einem Auszug aus einem Lizenzmanagement-System des Unternehmens, in dem das Programm vorher genutzt wurde.

Nach unserem Hinweis wurde der Titel geändert. Der Verkauf eines Keys ohne Lizenz bleibt unzulässig.

Gern hätten wir alle Händler über eBay angefragt, ob sie eine Originalrechnung vorweisen können, ob sie wissen, um welche Lizenzform es sich handelt, und wie sie sicherstellen, dass die Lizenz nicht mehr benutzt wird. Leider hatte eBay drei von fünf Angeboten bereits eine Woche später entfernt und zeigte nur noch einen Hinweis: „Wir mussten dieses Angebot von der Website entfernen. Sie brauchen die Transaktion nicht abzuschließen.“ Nur der Anbieter underlieha-2 meldete sich auf Englisch zurück: „I can assure you the key is genuine. If there was something wrong with it you wouldn’t be able to active your OS at first place.“ Seine Auslegung: Solange der Key funktioniert, ist der Weiterverkauf legal.

Ein Detail fällt bei den Angeboten aber auf: In allen Angebotsbeschreibungen ist immer nur von „Keys“ und „Schlüsseln“ die Rede. Der Begriff „Lizenz“ wird vermieden. Auf die Spitze treibt es der Anbieter highandtech. Ausgerechnet er verwendet in der Überschrift das Wort „Lizenz“. Ganz am Ende, nach den Ausführungen zum EuGH-Urteil, die übrigens von UsedSoft übernommen und mit „Quelle: UsedSoft“ gekennzeichnet wurden, stehen die entscheidenden Sätze: „Wir weisen darauf hin, dass Sie lediglich den Produktschlüssel und keine Lizenz erwerben. Der rechtmäßige Einsatz des Produktschlüssels setzt voraus, dass Sie bereits über eine gültige Lizenz aus dem Hause Microsoft das Produkt verfügen. In diesem Fall können Sie mit dem Produktschlüssel freischalten.“ Der Händler gibt also kleingedruckt zu: Sie kaufen einen wertlosen Schlüssel, nicht das Nutzungsrecht an der Software. Wir fragten den Händler, wie eine Trennung von Schlüssel und Lizenz überhaupt möglich sei und warum in der Überschrift von einer Lizenz die Rede sei. Die Antwort: „Es liegt ein Fehler vor. Der Titel wurde einfach von einem anderen Anbieter kopiert.“ Zur Trennung kein Wort. Tatsächlich ist ein Schlüssel immer an eine Lizenz gebunden.

Das Geschäftsmodell, Windows-Schlüssel zu Dumping-Preisen über Handelsplattformen zu verkaufen, ohne einen Nachweis über den Kauf erbringen zu können, ist also nicht rechtens. Wenn bei einem Urheberrechtsverstoß gewerbliches Handeln vorliegt, kann das sogar Strafverfolgungsbehörden interessieren. Ansonsten stehen in jedem Fall zivilrechtliche Ansprüche des Urhebers im Raum. Private Nutzer, die Windows „nur“ illegal auf ihrem Rechner haben, brauchen in der Praxis keinen rechtlichen Ärger zu befürchten. Unternehmen, die auf die Idee kommen, Windows für 4 Euro zu „lizenzieren“, können aber Probleme bekommen. Es bleibt die Frage, warum sich Windows beim Aktivieren nicht beschwert.

Das sagt Microsoft

ShowKey Plus kann weitere Details zum Schlüssel anzeigen. Die fünf Testkäufe waren eine bunte Auswahl: Schlüssel für Mehrfachaktivierung, Schlüssel für Windows 7 und 8.1 waren dabei.

Wir fragten bei Microsoft nach und übermittelten die Schlüssel. Wir wollten wissen, ob sie in Europa verkauft und ohne Datenträger in Verkehr gebracht wurden – also die Voraussetzungen für einen Verkauf erfüllt sind. Wer selbst sichergehen möchte, kann den Produktidentifikationsservice nutzen. Den Link finden Sie über ct.de/ynuf. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Webdienst, der sofort eine Antwort liefert. Sie bekommen eine eidesstattliche Versicherung zum Ausfüllen und Ausdrucken und eine Postadresse. Dorthin schicken Sie das unterschriebene Dokument mit der Rechnung und bekommen anschließend eine Antwort per E-Mail oder telefonisch.

Microsofts deutsche Pressestelle konnte bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe leider keine Auskunft über die Herkunft der Schlüssel liefern. Die Anfrage wurde an die Microsoft Corporation in den USA weitergeleitet.

Dass diese Händler überhaupt eine Chance haben, ihre Billig-Lizenzen zu verkaufen, liegt an Microsofts lockerem Umgang mit der Aktivierung. Viele Softwarehersteller von Anwendungssoftware machen gleichzeitige Aktivierungen technisch unmöglich: Gibt man einen Schlüssel auf einem Gerät ein, wird eine Geräte-ID auf dem Server des Herstellers damit verknüpft. Der Versuch, diesen Schlüssel auf einer anderen Maschine zu nutzen, scheitert. Möchte man eine solche Software verkaufen, kann man die Version online deaktivieren.

Microsofts Politik dagegen war schon immer nicht ganz so restriktiv: Ein Schlüssel lässt sich problemlos auf mehreren Geräten gleichzeitig aktivieren. Wohl auch, um Nutzer nicht plötzlich aus ihrem Computer auszusperren, die ihre Hardware getauscht haben. In Windows 10 geht das noch einen Schritt weiter: Windows legt nach der Aktivierung eine sogenannte digitale Lizenz an, verknüpft mit der Hardware-ID und dem Windows-Store-Konto. Nutzt der Benutzer keinen Account für den Store (wie vermutlich die Mehrheit der Nutzer), ist die digitale Lizenz nur mit der Hardware-ID verknüpft. Windows ist dann sofort nach einer Neuinstallation aktiviert.

Insgesamt legt es Microsoft aktuell nicht darauf an, seine Benutzer an der Nutzung von Windows 10 zu hindern. Anfang 2020 endet der Support für Windows 7 und das Unternehmen möchte verhindern dass das Betriebssystem über diesen Termin hinaus weit verbreitet bleibt. Eine Situation wie zum Support-Ende von Windows XP, als das Betriebssystem immer noch massenhaft im Einsatz war, soll nicht mehr vorkommen. So ist zu erklären, dass die Billig-Lizenzhändler vergleichsweise unbehelligt ihrer Arbeit nachgehen können.

Aus Microsofts heutiger Praxis darf man aber keine Rückschlüsse auf die Zukunft ziehen. Microsoft hat durchaus die technischen Möglichkeiten, Windows aus der Ferne zu deaktivieren. Nur weil das Windows mit einem fragwürdigen Schlüssel heute aktiviert ist, heißt das nicht, dass das ewig so bleibt. Es ist nicht unmöglich, dass Microsoft nach 2020 – wenn Windows 7 Geschichte ist – durchgreift und im großen Stil deaktiviert.

Was tun?

Für Kunden ist die Situation mehr als unbefriedigend: Sie bekommen einen Schlüssel aus unklarer Herkunft und sehr wahrscheinlich kein legales Programmexemplar. Windows macht aber keine Anstalten, sich sofort zu beschweren und der Rechercheprozess bei Microsoft dauert und ist mit Aufwand verbunden.

Sollten Sie gebrauchte Lizenzen kaufen wollen, gibt es leider keinen allgemeingültigen Trick, um legale Angebote zu erkennen. Der gesunde Menschenverstand kann bei der Auswahl helfen: Sicherlich können Händler gebrauchte Lizenzen günstig einkaufen und unter Microsofts Einzelpreis verkaufen – bei Preisen unter 10 Euro ist die Wahrscheinlichkeit aber klein, dass das Geschäftsmodell legal ist. Aber auch höhere Preise garantieren nicht die Echtheit.

Will man als Kunde sichergehen, eine legale Kopie der Software zu bekommen, sollte man schon bei der Auswahl des Händlers auf die Wortwahl achten. „Keys“ sind noch keine Lizenzen – ganz unabhängig davon, ob sie funktionieren. Zum Gebrauchtverkauf von Lizenzen gehört immer eine Dokumentation der Herkunft. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie vor dem Kauf danach fragen. Ein Händler, der die Geschichte der Lizenz nicht erklären kann, ist verdächtig.

Wer in der Vergangenheit eine verdächtig günstige Lizenz gekauft hat und ganz sicher gehen möchte, nichts Verbotenes getan zu haben, sollte den Händler kontaktieren und Microsofts Formular in Anspruch nehmen. Dann muss man aber damit rechnen, dass der Schlüssel gesperrt wird. Wer den Schlüssel mit dem bordeigenen Werkzeug oder ShowKey Plus analysiert hat und „MAK“ angezeigt bekommt, kann sich sicher sein, dass der Weiterverkauf unzulässig war.

Alternativen für alle, die eine Lizenz für Windows 10 brauchen, gibt es dennoch, um günstig an ein gebrauchtes Windows zu kommen: Ein defektes Notebook mit Windows 7 aus der Kleinanzeige, das mit einem Lizenzaufkleber für Windows 7 Professional und einer DVD verkauft wird, gibt es ebenfalls günstig und dient als Lizenz-Spender für ein Upgrade auf Windows 10 Professional. Der kostenlose Upgrade-Pfad funktioniert ja bis heute [3]. (jam@ct.de)