c't 5/2018
S. 100
Recht
EU-Datenschutz
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Jetzt handeln!

EU-Datenschutz: Neue Rechte und Pflichten

Verbraucher profitieren, Unternehmen müssen aktiv werden – die neue EU-Datenschutzverordnung zwingt alle mit ins Boot. Ein ausführlicher Blick auf die Änderungen zeigt, wo die Knackpunkte liegen und wo Handlungsbedarf besteht.

Die Zeit wird knapp: Ende Mai entfaltet das neue europäische Datenschutzrecht seine volle Wirkung. Verbraucher können sich über mehr Rechte freuen. Aber für Unternehmen stehen erhebliche Änderungen an, auf die sie schnell reagieren müssen. Betroffen sind keineswegs nur die großen Konzerne, sondern auch kleine Firmen und sogar viele Blogger und vermeintlich private Website-Betreiber. Spätestens jetzt sollten Sie prüfen, ob Sie betroffen sind und gegebenenfalls handeln. Denn es drohen heftige Geldbußen und teure Abmahnungen.

In diesem Artikel geht es darum, wie die Verordnung zustande kam und welche Absichten und Denkprinzipien dahinter stehen. In den folgenden Artikeln erfahren Sie aus der Perspektive aller Adressatengruppen der Verordnung, welche neuen Rechte und Pflichten gelten werden. Wo immer möglich geben wir Beispiele, konkrete Handlungsvorschläge oder Hinweise auf weiterführende Literatur im Web. Profiteure der DSGVO sind vor allem die Bürger. Ihnen stehen nun mehr Rechte und Instrumente zur Durchsetzung zu. Auch da geben wir Tipps, was vielleicht nicht jedem Unternehmen gefallen wird.

Video: Nachgehakt

Beseitigte Verzerrungen

Nach mehr als vier Jahren des harten Ringens war die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits am 24.05.2016 in Kraft getreten. Stichtag ist jetzt der 25.05., denn dann endet eine zweijährige Übergangsfrist. Verordnungen gelten – anders als EU-Richtlininen – unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Die DSGVO soll ein europaweit gleich hohes Datenschutzniveau herstellen, ein sogenanntes „level playing field“ für Unternehmen. Zielvorgabe war, bestehende Verzerrungen des EU-internen Wettbewerbs wegen der unterschiedlichen nationalen Datenschutzbestimmungen zu beseitigen.

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