c't 11/2018
S. 76
Recht
EU-Datenschutz
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Final Countdown

Die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben läuft nicht rund

Wenige Wochen, bevor das neue EU-Datenschutzrecht wirksam wird, greift die Verunsicherung immer mehr um sich. Konzerne wie Google lassen ihre Partner im Regen stehen, die Aufsichtsbehörden verblüffen mit neuen Regelauslegungen. Fest steht: Die Vogel-Strauß-Taktik wird nicht vor Strafe schützen.

Das neue europäische Datenschutzrecht lief lange unter dem Radar der Publikumsmedien. Seit einigen Wochen nun berichten Fernsehen und Tagespresse aufgeregt über die vielen Änderungen, die bevorstehen. Am 25. Mai 2018 wird daher kaum jemand glaubhaft behaupten können, noch nie davon gehört zu haben. Ab diesem Tag entfaltet das EU-Mammutprojekt Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seine Wirkung. Der teils sehr sperrige Gesetzestext gilt dann unmittelbar – mitsamt seinen Bußgeldvorschriften.

Aktuelle Umfragen legen allerdings eine Sorglosigkeit kleinerer deutscher Unternehmen nahe, die bei deutschen IT-Branchenverbänden alle Alarmglocken schrillen lässt. Eine repräsentative Forsa-Untersuchung im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa ergab, dass 36 Prozent der befragten 300 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Mitte April dieses Jahres von den neuen Regeln noch nicht einmal etwas gehört haben. Bei den kleinsten Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten fielen die Zahlen sogar noch schlechter aus.

#heiseshow: DSGVO und Noyb – Bekommt Europas Datenschutz jetzt Zähne?

Es könnte ein bitteres Erwachen werden: Waren die deutschen Landesaufsichtsbehörden für den Datenschutz bislang zahnlose Tiger, verleiht ihnen die DSGVO nun das Recht, schon bei geringen Verstößen hohe Bußgelder zu verhängen. Demnach liegt die maximale Geldbuße bei 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr. Noch ist völlig unklar, wie die jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten der Bundesländer die Bemessungskriterien in Artikel 83 auslegen könnten. Einige äußern sich zurzeit mäßigend, andere drohen bereits unverhohlen mit Bußgeldern.

Hinzu kommt, dass jedem, der im Web in irgendeiner Weise gewerblich unterwegs ist, teure Rechtsbelehrungen drohen. Datenschutzexperten warnen vor einer Flut von Massenabmahnungen – ein exklusiv deutsches Phänomen aufgrund der hiesigen Rechtslage. Wer öffentlich sichtbar gegen das neue Recht verstößt, etwa mit einer ab dem 25. Mai unzureichenden Datenschutzerklärung oder fehlerhaften Einwilligungstexten, wird zur Zielscheibe von Verbraucherschutzverbänden oder Mitbewerbern. Erstere dürfen Datenschutzverstöße nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) abmahnen, letztere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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