c't 11/2018
S. 80
Recht
EU-Datenschutz: Kommentar

Konstruktionsfehler

Kommentar: Die Datenschutzgrundverordnung ist vorwiegend auf die Großen zugeschnitten

Die DSGVO soll den Datenschutz in Europa stärken. Aber zur Situation der weitaus meisten Unternehmen passt die Verordnung nur schlecht. Datenschutz könnte unglaubwürdiger denn je werden.

Teile der Wirtschaft haben den Datenschutz in den vergangenen Jahren mehr oder minder ignoriert. Insbesondere wer den Umgang mit Daten nicht als Geschäftszweck sah, beachtete das Datenschutzrecht oft nicht und glaubte vielleicht sogar, schlicht nicht betroffen zu sein.

Dr. Marc Störing berät zum Datenschutzrecht in einer internationalen Wirtschaftskanzlei (marc.stoering@osborneclarke.com).

Soweit sich Unternehmen anschickten, das Datenschutzrecht ernst zu nehmen, endete das mitunter im Abwinken durch Verantwortliche: Man mache das schon immer anders – wenn man die Bestimmungen umsetzen wolle, könne man den Laden dichtmachen – und so weiter.