c't 10/2018
S. 18
Recht
Datenschutz

Unerlaubte Weitergabe

WhatsApp: Datenabgleich weiterhin unzulässig

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte einen Erlass gegen Facebook. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Umgang vor allem US-amerikanischer Konzerne mit europäischen Nutzerdaten haben: Die Nutzer-Einwilligungen stehen juristisch auf wackeligen Füßen.

Unwirksam: WhatsApp will sich in der Datenschutzerklärung bis heute die Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook genehmigen lassen.

Johannes Caspar, der Datenschutzbeauftragte Hamburgs, kann einen weiteren gerichtlichen Erfolg gegen den Facebook-Konzern für sich verbuchen: Nach dem Verwaltungsgericht der Hansestadt entschied auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) zugunsten der Aufsichtsbehörde Caspars [1]. Dem Beschluss zufolge ist es Facebook respektive der Niederlassung in Irland untersagt, personenbezogene Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu speichern, zu verarbeiten oder an die amerikanische Zentrale weiterzugeben.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren neue Datenschutzbedingungen, welche die WhatsApp Inc. mit Sitz in den USA im Sommer 2016 ihren Nutzern auch in Deutschland bekanntgegeben hatte. Der Anbieter der populären App war 2014 von Facebook übernommen worden, hatte aber zunächst weiter als unabhängiger Dienst operiert. Auf Basis der neuen Erklärung beabsichtigte Facebook, Daten des Tochterunternehmens für eigene Zwecke zu nutzen. Die WhatsApp-Kunden mussten sich entscheiden, ob sie den aktualisierten Bedingungen zustimmen oder den Dienst nicht weiter nutzen.