c't 8/2017
S. 136
Hintergrund
Datenschutz bei autonomen Autos
Aufmacherbild
Bild: Jörg Niehage

Gläsern auf vier Rädern

Speicherzwang für autonome Fahrzeuge

Fahrzeugdaten von hoch- und vollautomatisierten Autos sollen künftig bis zu drei Jahre in einer Blackbox gespeichert werden. Datenschutz-Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern schlagen Alarm.

Das Straßenverkehrsgesetz soll laut eines Gesetzentwurfs um einen neuen Paragraph 63a erweitert werden, der fordert, dass hoch- und vollautomatisierte Autos mit einem separaten „Datenspeicher“ ausgerüstet werden (siehe c’t 6/17, S. 42). Der Entwurf sieht vor, dass die Autos Fahrzeugdaten über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren in dieser Blackbox abspeichern sollen. Zurzeit beraten sowohl Bundesrat als auch Bundestag den Entwurf in erster Lesung, um das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangte eine „eilbedürftige“ Behandlung des Gesetzes.

Die gesammelten Fahrzeugdaten sollen im Fall eines Unfalls an die für „die Überwachung des Straßenverkehrs zuständigen Behörden auf deren Verlangen“ übermittelt werden. Wo genau sich der Datenspeicher, eine Art Mega-Fahrtenschreiber, befinden soll, ist ungeklärt: Er könnte entweder als Hardware-Lösung im Fahrzeug selbst stecken oder bei vernetzten Fahrzeugen als Cloud-Lösung auf einem Server des Fahrzeugherstellers liegen. In jedem Fall soll das Speichermedium eine eindeutige ID erhalten, die im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts hinterlegt ist. Somit ließe sich jeder Speicher eindeutig einem Fahrzeug zuordnen.

Die gespeicherten Daten sollen dabei helfen, die Ursache eines Unfalls auf den Fahrer oder das Fahrsystem zurückzuführen. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden bewerten den derzeitigen Entwurf auf Anfragen von c’t allerdings äußerst skeptisch, da im Gesetz Privacy- und Security-Vorgaben fehlen. Bundesverkehrsminister Dobrindt sieht in seinem Gesetzesentwurf lediglich vor, dass die technischen Spezifikationen in einer internationalen UN-Regelung festgelegt werden.