c't 7/2017
S. 52
News
Facebook, WebAssembly, Captchas

Urteil: Facebook haftet nicht für Verleumdungen

Großes Medieninteresse: Anas M. (rechts) im Gespräch mit seinem Rechtsanwalt Chan-jo Jun Foto: Joerg Heidrich

Facebook muss nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Würzburg auch weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und diese löschen. Im konkreten Fall unterlag der syrische Flüchtling Anas M. mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Er muss verleumderische Beiträge gegen ihn weiterhin selbst suchen und melden.

Zu dem Rechtsstreit gegen den US-Konzern war es gekommen, weil Anas M. auf verleumderischen Fotomontagen fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt wurde. Diese rechtswidrigen Beiträge wurden hundertfach auf Facebook geteilt. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag zu löschen, sondern auch alle Duplikate.

In der Verhandlung Anfang Februar 2017 hatte Rechtsanwalt Chan-jo Jun als Vertreter des Klägers 40 Stellen mitgeteilt, an denen die Bilder nach wie vor veröffentlicht seien. Nur eine geringe Anzahl der bemängelten Postings sei tatsächlich gesperrt worden. Die Facebook-Anwälte sagten, das sei technisch gar nicht möglich. Facebook habe keine „Wundermaschine“, die in der Lage sei, das Netzwerk auf die Existenz von Bildern und Texten zu durchsuchen.

In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das LG Würzburg heraus, dass Facebook „weder Täter noch Teilnehmer der hier unstreitigen Verleumdungen“ sei. Es läge weder ein „Behaupten“ noch ein „Verbreiten“ durch Facebook selbst vor. Facebook habe sich die streitgegenständlichen Inhalte auch nicht zu eigen gemacht.

Das Urteil vom 7. März ist noch nicht rechtskräftig. Anas M. könnte Berufung am Oberlandesgericht Bamberg einreichen oder eine Hauptsacheklage vor einem Landgericht erheben. Sein Rechtsanwalt Jun erklärte allerdings, dass er das kommende Verfahren nicht anwaltlich vertreten werde. (hob@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

WebAssembly kommt in die Browser

Mit den Versionen 52 und 57 unterstützen die aktuellen Browser Firefox respektive Chrome den Standard WebAssembly (wasm). Dabei handelt es sich um einen auf Betreiben von Mozilla entstandenen Bytecode zur Ausführung in Web-Browsern. WebAssembly-Code soll sowohl die Ladezeiten als auch die Ausführung von Web-Anwendungen gegenüber JavaScript noch weiter beschleunigen. Der neue Standard soll vor allem bei Performance-hungrigen Anwendungen wie Spielen zum Einsatz kommen. WebAssembly ist ein Branchenstandard, an dessen Definition und Umsetzung unter anderem Repräsentanten der vier großen Browser-Engines Firefox, Chrome, Edge und WebKit beteiligt waren. Es ist also wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch die Browser von Microsoft und Apple nachgerüstet werden.

Firefox 52 unterstützt keine NPAPI-Plug-ins (Netscape Plugin API) mehr; die einzige Ausnahme ist Flash. Der neue Mozilla-Browser erkennt Portalseiten von WLAN-Hotspots und öffnet sie in einem neuen Tab, sobald sich der Nutzer beim Hotspot angemeldet hat. Außerdem wurde die Synchronisation erweitert, sodass Nutzer die offenen Tabs von einem Gerät zu einem anderen übertragen können. (jo@ct.de)

Sie wollen wissen, wie es weitergeht?

Google erkennt Web-Bots vollautomatisch

Google hat sein Projekt Invisible ReCaptcha freigegeben. Website-Betreiber können damit Online-Formulare vor dem Zugriff durch Bots schützen, ohne dass der Besucher zusätzliche Schritte unternehmen müsste. Bisher musste er zum Beispiel Wörter erkennen und in ein Formularfeld eintragen. Beim nach wie vor verfügbaren ReCaptcha 2, dem Vorgänger von Invisible ReCaptcha, muss er immerhin einen Haken im Kästchen „Ich bin kein Roboter“ setzen. (jo@ct.de)