c't 7/2017
S. 50
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Google

Illegaler Bilderrahmen?

Googles neue Bildersuche wirft juristische Fragen auf

Mehrere Funktionen von Googles überarbeiteter Bildersuche kollidieren eventuell mit deutschem Recht. Sogar Nutzer könnten mithaften, zum Beispiel, wenn sie Suchergebnisse per „Teilen“ weiterverbreiten.

Einmal mehr bringt Google die Urheber gegen sich auf. Stein des Anstoßes ist diesmal die Bildersuche in Desktop-Browsern: Anfang Februar stellte der Konzern deren Präsentation in Deutschland und Frankreich auf ein neues, App-ähnliches Format um.

Anders als bislang bettet Google gefundene Bilder großformatig (als Blow-Up) in einen schwarzen Rahmen ein. Die Dateien lädt Google über den gecrawlten Deeplink von der Originalquelle („Hotlinking“). So entsteht zwar bei der Quelle ein Abruf, der aber beispielsweise von Analyse-Tools nicht als Page Impression gezählt wird. Im Rest der Welt war dieser Wechsel bereits 2013 erfolgt, nur in den beiden Ländern mit ihrer sehr urheberfreundlichen Gesetzeslage ließ sich Google bis jetzt Zeit – wohl nicht ohne Grund.