c't 5/2017
S. 42
News
Datenschutz

Maximal kompliziert

Breite Kritik am deutschen Sonderweg in Sachen Datenschutz

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Bundesdatenschutzgesetz stößt sowohl bei Daten- und Verbraucherschützern als auch bei Arbeits- und Wirtschaftsanwälten auf harte Kritik. Nicht nur für Nutzer, auch für Unternehmen könnte das Gesetz unangenehme und teure Konsequenzen haben.

Die harte Kritik der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am Kabinettsentwurf für die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet Zustimmung. So kritisiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dass der aktuelle Entwurf die Informationsrechte der Betroffenen auf „nicht akzeptable Weise“ einschränke. Beispielsweise müssen Unternehmen ihre Kunden nicht informieren, wenn dadurch ein unverhältnismäßiger Aufwand entstünde. Der VZBV glaubt, dass damit deutsche Verbraucher rechtlich schlechter gestellt würden als Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten. Überdies würden aber auch Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Privacy by Design ins Leere laufen.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hatten bereits Ende Januar den Entwurf als handwerklich schlecht gemacht und inhaltlich überzogen bezeichnet. Wiederholt warnten sie, dass die geplante Abschwächung der Zweckbindung dazu führen könnte, dass viele andere wichtige Datenschutzprinzipien wie das der Datensparsamkeit ins Leere laufen. Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel mahnt in ihrer Funktion als Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK): „Datenverarbeitungsprozesse müssen so organisiert werden, dass die Information der Betroffenen ohne signifikanten Mehraufwand sichergestellt werden kann. Technisch ist das schon heute möglich.“