c't 5/2017
S. 43
News
Privacy Shield

Datenspeicherung in den USA steht in Frage

Derzeit stehen zwei zentrale Rechtsinstrumente des transatlantischen Datenverkehrs auf der Kippe: der EU-US Privacy Shield und die EU-Standardvertragsklauseln, auf die sich US-Firmen wie Microsoft und Facebook stützen.

Der von US-Präsident Donald Trump am 25. Januar unterzeichnete präsidiale Erlass zur „Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“ nimmt Nicht-US-Bürger vom Schutz des „Privacy Act“, also weitreichender Datenschutzbestimmungen, aus. Das bringt auch das erst im August zwischen den USA und der EU geschlossene Übereinkommen „Privacy Shield“ in Gefahr, das es in der EU ansässigen Unternehmen erlaubt, personenbezogene Daten von EU-Bürgern in den USA speichern und verarbeiten zu lassen. Durch Trumps Erlass hält der ehemalige Bundesdatenschützer Peter Schaar das Privacy-Shield-Abkommen für obsolet, da damit auch der zugrunde liegende „Judicial Redress Act 2015“ aufgehoben sei.

Der Berliner Anwalt und Datenschutzberater Niko Härting weist darauf hin, dass sich der präsidiale Erlass nur auf den Privacy Act von 1974 bezieht, der den Schutz der Daten US-amerikanischer Bürger in der behördlichen Datenverarbeitung regelt. Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht im Privacy Shield ein insgesamt wackliges Konstrukt, da er „im Kern nur aus Erlassen und unverbindlichen Zusicherungen der US-Regierung“ bestehe. Alles Erreichte sei von der Laune des neuen Präsidenten abhängig.

Für Verunsicherung von US-Cloud-Anbietern sorgt auch eine kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung, die der US-Polizeibehörde FBI erlaubte, auf Daten von Google-Kunden im Ausland zuzugreifen. Ein ähnlich gelagertes Gerichtsverfahren gegen Microsoft hatte ein Berufungsgericht in New York erst Ende Januar nach vier Jahren Rechtsstreit im Sinne des Datenschutzes entschieden.

Am High Court in Dublin ging der Streit zwischen Max Schrems und Facebook Anfang Februar in eine neue Runde: Schrems stellt die EU-Standardvertragsklauseln in Frage. Auf diese baut Facebook – wie viele andere US-Firmen – seit dem obsolet gewordenen „Safe Harbor“-Abkommen seine Vertragsbeziehungen zu europäischen Nutzern auf. Zu erwarten ist, dass das irische Gericht dem Europäischen Gerichtshof einige Fragen zur Klärung vorlegen wird. (Christiane Schulzki-Haddouti/uma@ct.de)