App-Store-Monopol: Berufungsgericht lässt Klage zu
Apple muss sich wieder mit der im Jahr 2011 eingereichten Sammelklage von US-Verbrauchern beschäftigen, die dem Konzern unfairen Wettbewerb beim Verkauf von iOS-Apps vorwirft. Ein Berufungsgericht in San Francisco hob Mitte Januar die Entscheidung eines Bezirksgerichts auf, das die Kläger abgewiesen hatte. Das Bezirksgericht war Apples Darstellung gefolgt, nach der die Firma lediglich eine Plattform für Entwickler biete und diese auf der Plattform eigene Läden betreiben können.
Das Berufungsgericht vertritt hingegen die Auffassung, dass Apple durchaus als Verkäufer der Anwendungen betrachtet werden kann. Damit sei die Klage zulässig. Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass unabhängige iOS-Entwickler tatsächlich keine eigenen Stores bei Apple haben (siehe c’t-Link). Ein Teil von Apples wettbewerbsbehinderndem Verhalten bestehe gerade darin, den Entwicklern nicht freizustellen, eigene Stores zu betreiben und sogar zu verlangen, dass iOS-Software ausschließlich über den App Store verkauft wird.
Mit dem Verkauf von Software und Diensten haben Entwickler im Jahr 2016 rund 20 Milliarden US-Dollar umgesetzt. Das seien laut Apple 40 Prozent mehr als 2015. Insgesamt habe das Unternehmen seit der Einführung des App Stores im Jahr 2008 nun 60 Milliarden Dollar an Entwickler ausgezahlt. Üblicherweise gehen 70 Prozent des Verkaufspreises an den Entwickler, 30 Prozent streicht Apple ein. Der Umsatz des Konzerns allein mit dem App Store nähert sich demzufolge 30 Milliarden Dollar. (dz@ct.de)
Urteil des Berufungsgerichts: ct.de/yp4n