c't 3/2017
S. 38
News
Datenhehlerei

„Unzureichender Schutz“

Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen

Ein Bündnis von Bürgerrechtlern und Journalisten hat Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Anti-Whistleblower-Paragrafen eingereicht. Die Klage soll verhindern, dass die neuen Vorschriften Informanten und andere journalistische Quellen einschüchtern und auf diese Weise investigative journalistische Recherchen behindern.

Zusammen mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat Ende 2015 auch der Strafrechts-Paragraf „Datenhehlerei“ in Kraft. Bereits im Vorfeld hatten Bürgerrechtler und Juristen vor unvorhersehbaren Auswirkungen auf alle Lebensbereiche gewarnt, in denen abhanden gekommene Daten eine Rolle spielen – insbesondere auf den investigativen Journalismus [1].

In den Räumen von „Reporter ohne Grenzen“ erklärten Journalisten und Bürgerrechtler am 13. Januar, warum sie Verfassungsbeschwerde eingereicht haben.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nun ein Bündnis organisiert, das Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen eingereicht hat. Unter den klagenden Journalisten und Bloggern sind die c’t-Redakteure Holger Bleich und Jürgen Schmidt. Außerdem klagen etwa die netzpolitik.org-Redakteure Markus Beckedahl und Andre Meister, die Investigativjournalisten Peter Hornung (Panama Papers) und Hajo Seppelt (Olympia-Doping) sowie „Reporter ohne Grenzen“.