c't 15/2017
S. 34
News
Internet

Rekordbuße für Google-Produktsuche

Die EU-Kommission findet Produktkästen wie hier auf der rechten Seite unfair.

Die EU-Kommission hat Google eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro auferlegt. Das Unternehmen habe in 13 Ländern des europäischen Wirtschaftsraums seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht, um sich im Markt für Preisvergleichsdienste einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Die Ergebnisse des Dienstes würden oberhalb der Liste der generischen Suchergebnisse oder in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert.

Die Geldbuße, die Google an die EU-Kommission zahlen muss, ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 Intel aufgebrummt hatten. Google erklärte in einer ersten Reaktion, man sei nach wie vor anderer Meinung und prüfe eine Berufung. Sollte Google Berufung gegen die Kommissionsentscheidung einlegen, wovon auszugehen ist, kann sich das Verfahren mehrere Jahre hinziehen. (jo@ct.de)

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WLAN-Störerhaftung abgeschafft

Der Bundestag hat eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen, nach der Inhaber von Urheberrechten von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen dürfen, wenn sie feststellen, dass über ein WLAN unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing illegal verbreitet werden. Betreiber offener Funknetze dürfen zudem nicht behördlich verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen. Im Gegenzug soll es Rechteinhabern leichter fallen, mit Websperren gegen Rechtsverstöße vorzugehen. (jo@ct.de)

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Bundestag gibt Staatstrojaner frei

Strafverfolger dürfen künftig in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp oder Threema überwachen. In einem Eilverfahren hat der Bundestag Ende Juni mit der Mehrheit der großen Koalition einen Gesetzentwurf dazu verabschiedet. Zudem erhält die Polizei die Befugnis, beim Verdacht auf „besonders schwere Straftaten“ heimlich komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones auszuspähen.

Dafür ist es nötig, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Sicherheitsexperten und Datenschützer kritisieren seinen Einsatz, weil das IT-Sicherheit allgemein untergrabe. Als Voraussetzung für die Nutzung des Trojaners gilt der breite Straftatenkatalog aus Paragraf 100a StPO, der auch das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails regelt. Die Liste fängt mit Mord und Totschlag an, reicht aber über Steuerdelikte, Computerbetrug, Hehlerei bis zu einem Vergehen, bei dem jemand einen Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet. (jo@ct.de)

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Facebook-App zeigt nahe WLAN-Hotspots

Ein Update der Facebook-App ermöglicht die einfache Suche nach öffentlichen WLAN-Hotspots. Ein Klick auf den Eintrag im Sammel-Tab ganz rechts ruft eine Kartenansicht auf, die alle öffentlichen Zugänge im Umkreis darstellt. Ein Druck auf den Hotspot gibt nähere Informationen: etwa die Öffnungszeiten des Geschäfts, in dem der Hotspot hängt, sowie den Namen des Netzwerks. (jo@ct.de)