c't 15/2017
S. 32
News
NetzDG

„Etwas machen“ reicht nicht

Kommentar: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bedroht die Meinungsfreiheit

Ende Juni hat das umstrittene Gesetz nun doch den Bundestag passiert, das Hass und Lügen in sozialen Netzwerken eindämmen soll. Trotz vieler Änderungen in letzter Minute richtet das Gesetz mehr Schaden an als es nützt.

Ist so etwas ein Hassposting und muss daher gelöscht werden? Oder doch nur ein Spaß? Facebooks Prüfer haben zukünftig 24 Stunden Zeit zur Begutachtung.

Wer nichts macht, wird kritisiert, wer etwas macht, wird noch mehr kritisiert“. Mit diesem Satz wird Justizminister Heiko Maas zur Rechtfertigung seines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zitiert. Nun hat er also „etwas gemacht“ gegen den „Hass“ bei Facebook. Das Problem dabei: Das NetzDG ist in der nun verabschiedeten Version ein schlechtes Gesetz, das mehr Schaden anrichtet, als es nützt. Und es verwundert nicht, dass es in einer bislang nie gekannten Allianz aus Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Fachleuten und sogar dem UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit abgelehnt wird.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass auf dem letzten Meter noch einmal erhebliche Änderungen in den Gesetzesentwurf einbaut wurden. So wurde klargestellt, dass etwa berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen sollen. Es bleiben nur Social-Media-Plattformen mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern. Betroffen sind also sicher Facebook, Twitter, YouTube und Google+. Die Rolle der Moderatoren von Gruppen oder Seiten im Rahmen dieser Angebote bleibt aber unberücksichtigt.