Big Data im Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei der Datenverarbeitung
Im Arbeitsrecht gelten bezüglich des Datenschutzes besonders strenge Schutzvorschriften. c’t sprach mit Professor Peter Wedde, wie die Daten von Arbeitnehmern geschützt sind und welche Big-Data-Anwendungen zulässig sind.
c’t: Jedes Arbeitsverhältnis fängt mit der Bewerbung an. Da liegt es doch nahe, den Bewerber zu googeln und mal zu schauen, was er so auf Facebook oder Twitter treibt. Ist das denn zulässig?