c't 1/2017
S. 76
Recht
Digital abgestempelt: Datenschutz
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Ausgebremst

Rechtliche Schranken für Big-Data-Auswertungen

Unternehmen und Behörden übersehen bisweilen, dass sowohl das deutsche als auch das europäische Datenschutzrecht allzu ambitionierten Big-Data-Projekten Grenzen setzt. Allerdings bleiben graue Bereiche, die Unternehmen nur zu gerne ausnutzen.

Big Data lebt vom Sammeln und Kombinieren möglichst vieler Daten aus möglichst vielen Quellen. Oft ist es das Ziel, Menschen zu durchleuchten, zu bewerten und ihr Verhalten vorherzusagen. Doch genau solche „gläsernen Menschen“ zu verhindern ist fundamentale Aufgabe und zentraler Inhalt des Datenschutzrechts.

Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei den verwendeten Informationen um personenbezogene Daten handelt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) versteht darunter „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“.

Bei Informationen, die sich nicht auf einzelne Personen zurückführen lassen, greift der Datenschutz nicht. Dies gilt beispielsweise für ein Projekt über Verkehrsfluss, bei dem Informationen über Staus und die Gesamtanzahl der Verkehrsteilnehmer gesammelt und verarbeitet werden. Anders sähe es aus, würden für das Projekt gezielt das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer erfasst und ausgewertet oder beispielsweise Kfz-Kennzeichen genutzt werden. Dann müsste eine Anonymisierung der Daten einer Auswertung vorausgehen.