c't 21/2016
S. 66
Vorsicht, Kunde
Bluetooth-Kopfhörer
Aufmacherbild
Bild: Peter Stemmler

Taub auf beiden Ohren

Verkäufer und Hersteller spielen Pingpong mit Kunden

Erweist sich ein gekauftes Produkt im Nachhinein als fehlerhaft, hat der Kunde die Wahl zwischen Garantie und Gewährleistungsrechten. Manche Hersteller und Verkäufer drehen den Spieß aber auch um und versuchen, den Kunden mürbe zu machen, indem ihn einer an den anderen verweist.

Musikliebhaber Paul N. kaufte sich Ende Oktober 2015 bei Ebay für 207 Euro ein paar schicke Bluetooth-Kopfhörer „Zik 2“ der Marke Parrot, um mit dem Smartphone mobil und ohne Kabelsalat Musik hören zu können. Einige Wochen lang klappte das prima. Nach etwa drei Monaten ließen sich die Akkus in den Kopfhörern nicht mehr über USB aufladen. Die Kopfhörer blieben folglich stumm. Anfang Februar wandte N. sich deshalb an den Support von Parrot und schilderte ausführlich sein Problem mit der Ladeelektronik des Kopfhörers, der bei Stromversorgung über Netzteil nach wie vor einwandfrei funktionierte.

Keine Hilfe

Parrot brauchte für eine Reaktion über zwei Wochen und sie bestand lediglich darin, dem Kunden neue Akkus zu schicken. Das half freilich wenig, denn auch diese ließen sich nicht über die Kopfhörer laden. Deshalb wandte sich N. nun – inzwischen war es bereits Mitte März – an den gewerblichen Ebay-Verkäufer B., sandte diesem den Kopfhörer ein und bat um eine Reparatur der defekten Ladeelektronik. Mehrere Nachfragen ließ der Händler unbeantwortet, bis er am 29. März mitteilte, die Kopfhörer würden nach erfolgreicher Reparatur an den Kunden zurückgesendet. Das werde noch zirka zwei Wochen dauern, vielleicht auch nur eine, „Mal sehen“, hieß es.