Privacy Shield: EU-Datenschützer sehen Nachbesserungsbedarf
Die Datenschutzbeauftragten der EU-Staaten melden Nachbesserungsbedarf beim EU-US-Abkommen „Privacy Shield“ an. Die Vereinbarung soll künftig den Datentransfer in die USA regeln, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen für nichtig erklärt hat. „Wir glauben, da ist noch Arbeit zu erledigen“, erklärte Isabelle Falque-Pierrotin. Die Leiterin der französischen Behörde CNIL hat derzeit den Vorsitz im Kreis der nationalen Datenschützer, der Artikel-29-Gruppe. Im Vergleich zu Safe Harbor sei die Grundsatzvereinbarung allerdings ein „großer Schritt nach vorn“.
Sorge bereitet den Datenschützern laut Falque-Pierrotin unter anderem, dass immer noch massenhaft Informationen mit dem Argument der öffentlichen Sicherheit gesammelt würden. Diese Möglichkeit sei im aktuellen Entwurf von Privacy Shield eingebaut. Falque-Pierrotin appellierte im Namen der Datenschützer an die EU-Kommission, Unklarheiten zu beheben und die Vereinbarung gegebenenfalls nachzubessern, bevor die Kommission das US-Datenschutzniveau formell als ausreichend einstuft. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vosshoff erklärte, die Behörde sei „in der Pflicht, in Verhandlungen mit den US-amerikanischen Partnern die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, um ein erneutes Scheitern vor den europäischen Gerichten zu vermeiden“.
EU-Justizkommissarin Vera Jourova zeigte sich dafür offen und sprach von „nützlichen Empfehlungen“ der Datenschützer. „Die Kommission wird zügig daran arbeiten, diese in ihre Entscheidung einzuschließen.“ Endgültig angenommen werden soll die Vereinbarung im Juni. Vorher müssen noch die EU-Staaten dem neuen Datenschutzrahmen zustimmen.
Max Schrems, der das EuGH-Urteil gegen „Safe Harbor“ erstritten hatte, zweifelte den Änderungswillen der EU-Kommission an. Die Vereinbarung sei ein „kompletter Misserfolg“ und werde nur aufgrund des Drucks der US-Regierung und einiger Branchen am Leben erhalten. (hob@ct.de)