Recht auf Reparatur: Verlängertes Leben von weißer Ware, Smartphones & Co.

Das Recht auf Reparatur gewährt Verbrauchern mehr Rechte gegenüber Herstellern. Diese müssen künftig Ersatzteile liefern, selbst nach der Gewährleistungsfrist.

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Die EU will Reparieren attraktiver machen und unter anderem Softwareblockaden verbieten.

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Von
  • Robin Brand
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Ein Recht auf Reparatur soll weiße Ware und Elektronikprodukte wie Smartphones und Tablets langlebiger machen. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten kürzlich geeinigt. Mit ihrem Vorstoß korrigiert die EU auch ein Versäumnis der Ökodesignanforderungen für Smartphones und Tablets.

Das Recht auf Reparatur soll es erleichtern, Produkte reparieren zu lassen, statt sie neu zu kaufen und nach EU-Angaben bis zu 35 Millionen Tonnen Müll pro Jahr einsparen. Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission im Jahr 2023 vorgelegt hatte. Vom Recht auf Reparatur sind nur Produktgruppen erfasst, für die die EU auch Ökodesignregeln formuliert hat: Smartphones und Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Displays, Schweißgeräte, Server und Staubsauger. Dass Fahrräder nicht auf der Liste landeten, wie vom EU-Parlament gewünscht, lag am Widerstand der Mitgliedsstaaten.

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Das neue Verbraucherrecht wird nicht nur gegenüber dem Händler greifen, sondern Kunden darüber hinaus eine Handhabe gegenüber Herstellern geben. Lässt man einen Defekt während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist reparieren, verlängert sich diese um ein Jahr. Zwei Jahre zusätzliche gesetzliche Gewährleistungsdauer bekommt man zugeschrieben, wenn man sich im Reparaturfall für ein Ersatzgerät entscheidet, weshalb das Bündnis Right to Repair Europe befürchtet, Verbraucher würden sich weiterhin "eher für einen Austausch als für eine Reparatur entscheiden".