c't 5/2024
S. 18
Titel
TV-Streamingdienste
Bild: Andreas Martini

Wahlfreiheit beim TV-Empfang

Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bedeutet und wie Sie davon profitieren

Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter nicht mehr pauschal die Kosten für den Kabel-TV-Empfang über die Nebenkosten abrechnen. Für Millionen Mieter bedeutet dies, dass sie jetzt überlegen müssen, ob und wie sie künftig lineares Fernsehen empfangen wollen. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen: DVB-T2, Satelliten-TV und TV per Internet-Streaming (IPTV).

Von Nico Jurran

Viele Mieter dürften sich bislang wenig Gedanken darüber gemacht haben, dass ihnen der Vermieter in ihrer Wohnung einen Kabel-TV-Anschluss über einen Sammelvertrag mit Providern wie Vodafone bereitstellt und die Kosten dafür über die Nebenkosten abrechnet – zumindest, wenn sie damit zufrieden waren, dass die Fernsehprogramme so in ihre Wohnung kamen.

Wer Kabel-TV jedoch nicht schauen wollte – weil er etwa digitales Antennenfernsehen (DVB-T2) bevorzugte oder um ganz auf Fernsehen zu verzichten – merkte hingegen schnell, dass es sich hierbei nicht nur um eine Frage der Bequemlichkeit handelt, sondern um ein rechtliches Konstrukt: § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung verpflichtete Mieter selbst dann zur Zahlung der Kosten für den Anschluss, wenn sie diesen überhaupt nicht nutzten.

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