c't 3/2023
S. 34
Aktuell
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Digitaler Schein

Die elektronische Krankschreibung läuft holprig an

Schluss mit der Zettelwirtschaft, verspricht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Doch zum Start am 1. Januar hatte die Digitalisierung des Gesundheitssystems erneut mit Ausfällen zu kämpfen.

Von Detlef Borchers

Es sollte so schön werden: Zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Januar meldete die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen Doris Pfeiffer euphorisch: „Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Erfolgsgeschichte und zeigt, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens gelingen kann.“ Vor allem die Krankenkassen sehnen das Ende der Zettelwirtschaft herbei. Immerhin stellen Arztpraxen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jährlich 77 Millionen Krankmeldungen aus. Da zählt jede noch so kleine Vereinfachung.

Mit Einführung der eAU  bekommen viele Patienten seit dem 1. Januar 2023 nur noch einen Ausdruck ihrer Krankschreibung. Sie sollten zur Sicherheit aber einen zweiten verlangen., Bild: Paul Zinken/dpa
Mit Einführung der eAU bekommen viele Patienten seit dem 1. Januar 2023 nur noch einen Ausdruck ihrer Krankschreibung. Sie sollten zur Sicherheit aber einen zweiten verlangen.
Bild: Paul Zinken/dpa

Bislang wurde der „gelbe Schein“ in dreifacher Ausfertigung gedruckt: Ein Exemplar (mit der ärztlichen Diagnose) behielt der Arbeitnehmer, ein Exemplar (unterschrieben, ohne Diagnose) musste er seinem Arbeitgeber schicken, ein weiteres Exemplar sandte er seiner Krankenkasse. Seit dem 1. Januar fallen davon ein bis zwei Ausdrucke weg: Nur der Arbeitnehmer bekommt noch ein gedrucktes Exemplar für seine Unterlagen. Das Exemplar für die Krankenkasse übermittelt die Praxis nun elektronisch als eAU über die Telematische Infrastruktur (TI) des Gesundheitssystems. Die Krankenkasse stellt wiederum eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus, die dieser von einem Server abrufen kann. Es kann jedoch bis zu neun Tage dauern, bis die eAU dort zum Abruf bereitsteht. Die bisherigen Ausdrucke für den Arbeitgeber stellen Ärzte nur noch auf „besonderen Wunsch“ der Patienten aus.

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