c't 1/2022
S. 56
Vorsicht, Kunde
Gewährleistung
Vorsicht Kunde

Angekratzt

Keine Sachmängelhaftung bei Saturn

Wenn das Smartphone nach weniger als zwei Jahren plötzlich ausfällt, erwartet man vom Verkäufer eine sorgfältige Prüfung, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Bei Saturn bekommt man stattdessen pauschale Ausreden zu hören.

Von Tim Gerber

Am 5. Dezember 2019 bestellte Robert D. bei Saturn Online für seine Tochter ein neues Smartphone vom Typ Samsung Galaxy A40 für 215 Euro. Der Teenager freute sich über das Geschenk unter der Tanne und war mit dem neuen Gerät sehr zufrieden. Sie nutzte es intensiv, wie bei Jugendlichen in diesem Alter üblich, behandelte es jedoch sorgfältig. So kam es völlig überraschend, als es sich am 28. September 2021 nicht mehr einschalten ließ. Der Bildschirm blieb einfach schwarz und das Telefon gab keinen Mucks mehr von sich.

Da die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen war, ging die Tochter gemeinsam mit ihrer Mutter am 29. September in den nächsten Saturn-Markt an ihrem Wohnort in der Nähe von Köln, um dort den plötzlichen Totalausfall zu reklamieren. Dort nahm man das Smartphone entgegen und untersuchte es auf sichtbare Schäden, fertigte mehrere Fotos an und protokollierte letztlich lediglich Gebrauchsspuren und Fingerabdrücke und als Fehlerbeschreibung, dass sich das Smartphone nicht einschalten lasse. Nun ging das Gerät im Auftrag von Saturn an eine Servicewerkstatt des Herstellers Samsung.

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