c't 18/2020
S. 16
Titel
Datenschutzglossar: Überblick

Privacy statt Buzzwords

Von A wie Anonymisierung bis Z wie Zweckbindung

Die DSGVO setzt auf den mündigen, ­informierten Bürger. Da freut sich die Werbe­industrie und erfindet zu jedem verbraucherfreundlichen Gesetz gefühlt zehn neue Buzzwords, die kein Mensch versteht. Ganz klar: Wer seine Daten schützen will, muss Marketing studieren – oder unser Glossar lesen.

Von Andrea Trinkwalder

Es war einmal ein sicherer Hafen für Daten von EU-Bürgern in den USA. Der war zwar kein Hafen, sondern ein Abkommen, und auch nicht sicher, weil Geheimdienstler trotzdem auf die Verbraucherdaten zugreifen durften. Deshalb wurde der Hafen trockengelegt und durch einen Privatsphäre-Schild ersetzt. Bis herauskam, dass der bloß ein um­etikettierter sicherer Hafen ist – also auch nicht sicher. Der Europäische Gerichtshof erklärte den Schild für unwirksam, weshalb die Daten in den USA jetzt ohne Hafen und ohne Schutzschild herumliegen und die Welt um zwei schöne Buzzwords ärmer ist. Das fällt aber kaum ins Gewicht: Es bleiben noch genügend andere, die Verwirrung stiften und Privatsphäre draufschreiben, wo Überwachung drinsteckt.

Die zentralen Begriffe rund um Datenschutz, -sammeln und –verwertung zu verstehen, ist wichtig, denn täglich verlangen zig Cookie-Banner eine informierte Einwilligung und es vergeht kaum eine Woche ohne Privacy-Grundsatzdiskussionen in den Medien oder vor Gericht. Meist wird dabei auch um die Auslegung der in der DSGVO verwendeten Begriffe gestritten, die Datenschützer naturgemäß sehr eng und Verwerter recht großzügig interpretieren. Das Feilschen und Tricksen beginnt schon bei den zentralen Definitionen der DSGVO, die wir ab Seite 18 erklären (Was sind überhaupt personenbezogene Daten und ab wann kann man von informierter Einwilligung sprechen?), und endet bei Implementierungsdetails wie etwa der Werbe-ID für Mobilgeräte.

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