c't 14/2018
S. 164
Recht
Datenschutz

Verschobene Verantwortung

Facebook-Seitenbetreiber in der datenschutzrechtlichen Haftung

Laut dem Europäischen Gerichtshof stehen Seitenbetreiber für Datenschutzverstöße von Facebook mit in der Verantwortung. Einige schalten aus Verunsicherung bereits ihre Auftritte ab. Dabei ist die Rechtslage noch nicht geklärt – das Gebot der Stunde lautet also: Ruhe bewahren.

Man dachte ja Ende Mai, die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe bereits die größtmögliche Verunsicherung bei Privatleuten und Unternehmen hervorgerufen. Dann aber stiftete ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weitere Verwirrung: Das Gericht hat festgestellt, dass Betreiber von Facebook-Seiten, auch „Sites“ oder „Fanpages“ genannt, für deren rechtlich korrekten Datenschutz mit verantwortlich sind.

Das Urteil geht zurück auf einen jahrelangen Rechtsstreit, angestoßen vom damaligen schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert. Weichert hatte im Jahr 2011 – ganz seiner harten Gangart entsprechend – einen Stellvertreterkrieg gegen Facebook angezettelt. Seiner Behörde, dem „Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein“ (ULD), waren etwaige Datenschutzverstöße seitens Facebook ein Dorn im Auge. Da sie mangels Zuständigkeit jedoch nicht direkt gegen Facebook vorgehen konnte, knöpfte sie sich stattdessen ortsansässige Unternehmen und öffentliche Stellen vor, die eine eigene Seite bei Facebook betreiben.

So erhielt unter anderem auch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH eine zwangsgeldbewehrte Verfügung vom ULD, die dem Unternehmen den weiteren Betrieb seiner Facebook-Seite untersagte. Die Datenschützer begründeten ihre Anordnung damit, dass keine ausreichenden Informationen über die Erfassung personenbezogener Daten durch Facebook beim Besuch der Seite zur Verfügung standen. Deshalb könne es keine wirksame Einwilligung geben, und somit verstoße der Seitenbetreiber ebenso wie Facebook gegen Datenschutzrecht. Außerdem sei keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen. Auch dafür seien Seitenbetreiber mitverantwortlich.