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ZAG-Instituts-Register nach §§ 43, 44 ZAG
Link zur Übersichtsseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die dort verlinkte Datenbank enthält u.a. alle inländischen Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienstleister, denen die BaFin eine Erlaubnis bzw. eine Registrierung erteilt hat. Auch innerhalb der EU zugelassene Dienstleister dieser Art sind dort aufgeführt, sofern sie eine Zweigniederlassung in Deutschland besitzen. -
Register of payment and electronic money institutions under PSD2
EU-weites Register der Zahlungsdienste und E-Geld-Institute der Europäischen Bankenaufsicht (EBA, nur in englischer Sprache). Der Link führt zur Übersichtsseite, die zahlreiche begleitende Hinweise enthält. Von dort aus kann man mit einem Klick die durchsuchbare Datenbank erreichen. Da das EBA-Register auf die Meldungen der nationalen Register angewiesen ist, sind erst kürzlich zugelassene Institute u.U. noch nicht verzeichnet.
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