c't 2/2020
S. 166
Wissen
Creative Commons
Aufmacherbild
Bild: Thorsten Hübner

Kreative Rechnungen

Kostenfalle Creative-Commons-Bilder

Freier Austausch von kreativen Produkten wie Bildern, Musik und Texten ist das Ziel der Creative-Commons-Lizenzen. So soll ein frei verfügbarer und in der Regel kostenloser Pool an kreativem Material entstehen. Doch Trittbrettfahrer versuchen dank komplizierter Regeln, Nutzer zur Kasse zu bitten.

Der Text für die Vereins-Website ist fertig, fehlt nur noch ein passendes Bild. Schnell ist die Google-Bildersuche angeworfen. Aber Obacht: Man will ja keine Urheberrechte verletzen und wählt daher den Filter für frei verwendbare Bilder. Und schon findet sich ein hübsches Symbolfoto bei Flickr, das unter Lizenz von Creative Commons (CC-Lizenz) steht. Doch einige Zeit später flattert eine Rechnung über mehrere hundert Euro rein. Der Fotograf weist auf die Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen hin und verlangt Schadensersatz. Der entspricht der doppelten Höhe der Lizenzgebühr, die dem Fotograf laut einer Referenztabelle eines Interessenverbands zustehen. Kann das sein?

Klar ist: Eine freie Lizenz bedeutet nicht, dass es keine Regeln gibt. Der Lizenzbaukasten auf der Creative-Commons-Website spuckt sieben unterschiedliche Lizenzen aus. Hinzu kommen die veralteten, aber noch geläufigen Lizenzen aus früheren Jahren. Jede von ihnen hat ihre Eigenheiten, aber es gibt eine Grundregel: Urheber, Titel und Lizenz muss man nennen und verlinken. Laien vergessen diese Pflichtangaben aber regelmäßig oder zeigen sie nicht korrekt an. Da wird der Titel vergessen oder als Urheber schlicht „Flickr“ oder „Wikipedia“ genannt, was eigentlich immer falsch ist. Und anstelle einer konkreten CC-Lizenz wie „Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0“, oder zumindest deren Abkürzung „CC BY-SA 4.0“, wird als Lizenz nur unspezifisch „Creative Commons“ angegeben.