c't 5/2019
S. 20
News
Kennzeichen-Scanner
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Bild: Daniel Karmann/dpa

Fahndung mit dem großen Netz

Kennzeichen-Scanner der Polizei sind teilweise unzulässig

Nummernschild-Scanner erfassen alle Kennzeichen und gleichen sie mit Fahndungslisten ab. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Schleierfahndung nun deutlich eingeschränkt. Bayern verbessert die Fahndungsergebnisse mit intensiver Handarbeit.

Die Polizei setzt in mehreren Bundesländern Nummernschild-Scanner ein, um die Kennzeichen passierender Fahrzeuge automatisch mit verschiedenen Datenbanken abzugleichen. Betroffen sind stets alle Fahrzeuge, die eine solche Kontrollstelle passieren, Bayern liest beispielsweise 8,5 Millionen Kennzeichen pro Monat automatisch ein.

Diese Schleierfahndung in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist nach Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Februar (1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10) in Teilen verfassungswidrig. Damit ändert das Gericht seine bisherige Rechtsprechung.

Ein Kfz-Kennzeichenabgleich muss „auf den Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht“ beschränkt werden, verlangt das Gericht. Es dürfen „jeweils nur die Fahndungsbestände zum Abgleich herangezogen werden, […] die zur Abwehr der Gefahr geeignet sind“. Das Gericht hält dabei fest: „Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, […] und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.“

Bis Ende des Jahres 2019 müssen die Bundesländer nun nachbessern. Sie haben zu prüfen, für welche Straftatbestände ein Abgleich erfolgen darf. Bayern darf die Kennzeichenerfassung beispielsweise für den Grenzschutz, für den die Bundespolizei zuständig ist, nicht mehr einsetzen.

Hessen und Baden-Württemberg nutzen für den Datenabgleich die Sachfahndungsdaten des Schengen-Informationssystems, womit zunächst nicht nach dem Zweck der Kennzeichenkontrolle unterschieden wird. Umstritten ist, ob nach der Entscheidung auch dauerhafte Kennzeichenkontrollen für Dieselfahrverbote rechtswidrig wären, die ein aktueller Gesetzesentwurf im Bundestag vorsieht.

Fragliche Qualität

In der Praxis wird derzeit in verschiedenen Bundesländern ein mehrstufiges Filterverfahren praktiziert, an dessen Vorgehensweise sich im Grundsatz nichts ändern wird. Für Irritationen sorgte eine angeblich extrem hohe Fehlerquote. Das Online-Magazin Buzzfeed nannte nach Durchsicht mehrerer Anfragen in den Landtagen Fehlerquoten von 93 und 98 Prozent, in Bayern sollten es gar 99,8 Prozent sein.

Die Anlagen arbeiten laut Aussage des Herstellers Vitronic zur automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE-Anlagen) aber mit einer Treffer-Genauigkeit von mehr als 96 Prozent, also mit nur 4 Prozent Fehlerquote. Die Zuordnung eines Kennzeichens zu einem Herkunftsland erfolgt über die Syntax des Kennzeichens, nicht über das Länderkennzeichen. Die Scanner lasen drei Prozent falsch ein, und konnten weniger als ein Prozent nicht automatisch zuordnen.

Probleme mit der Erkennung gibt es noch bei bestimmten Wetterlagen wie Starkregen, Schneefall und Nebel oder wenn das Kennzeichen nicht richtig angebracht oder verschmutzt ist. Fahrzeuggeschwindigkeit oder Dunkelheit spielten jedoch keine Rolle, erklärt Jan Krüger von Vitronic, der für das Marketing der AKE-Anlagen zuständig ist. Die Kennzeichen würden erfasst und in eine Textdatei umgewandelt, die dann von der Polizei ausgewertet werde.

Filterverfahren

Bayern setzt als Bundesland mit den meisten gescannten Kennzeichen 22 stationäre Anlagen sowie 6 mobile Anlagen ein. Bundesweit sind rund dreimal so viele Geräte im Einsatz. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums passieren rund 8,5 Millionen Fahrzeuge pro Monat die AKE-Anlagen der Bayerischen Polizei, also rund 283.000 Fahrzeuge pro Tag. Noch vor Ort wird die weit überwiegende Zahl der vom Heck der Fahrzeuge ausgelesenen Kennzeichen in den AKE-Anlagen vollautomatisch ausgesondert und sofort unwiederbringlich gelöscht. Diese „Nichttreffer“ machen mehr als 99 Prozent der Ablesevorgänge aus.

Die Bilder von 60.000 Kennzeichen monatlich werden zur näheren Überprüfung an die Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei übermittelt und visuell noch einmal überprüft. Dabei bleiben monatlich rund 850 „Echttreffer“ übrig, also tatsächliche Übereinstimmungen mit dem polizeilichen InPol-Fahndungsbestand. Solche Fahrzeuge werden anschließend von Polizeibeamten gestellt. Das betrifft also nur 1,4 Prozent der an die Einsatzzentralen übermittelten Kennzeichen und etwa 0,01 Prozent der von den AKE-Anlagen insgesamt gescannten Fahrzeuge. „Die Tatsache, dass bei der AKE mehr Datensätze an die Einsatzzentralen übermittelt werden, als sich letztlich als sogenannte ‚Echttreffer’ herauskristallisieren, ist keine Folge mangelhafter Technik“, betont ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. „Wir haben unsere AKE-Anlagen bewusst so eingestellt, dass zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen so sicher wie möglich detektiert werden.“

Für Fahndungszwecke reichen also die vom Hersteller gelieferten 96 Prozent noch nicht aus. Hier soll die Überprüfung möglichst vollständig erfolgen und kein Kennzeichen darf durchrutschen. Deswegen werden die Anlagen gezielt unscharf gestellt: „Das bedeutet beispielsweise, dass Umlaute, I und 1 oder O und 0 nicht unterschieden und Leerzeichen, Trennstriche sowie Sonderzeichen entfernt werden“, erklärt das bayerische Innenministerium. Je wichtiger die Polizei die Suche nimmt, desto weitmaschiger stellt sie also die Auswertung ein.

Weite Maschen für viele Treffer

Der AKE-Fahndungsbestand selbst enthält die zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen sowohl mit als auch ohne Trennstrich. Die Abfrageroutine für die erfassten Kennzeichen mit dem Fahndungsbestand erfolgt in Bayern ohne Beachtung des Bindestrichs. „Ist beispielsweise das Augsburger Kennzeichen A-BX 000 zur Fahndung ausgeschrieben, meldet das System auch einen Treffer, wenn das Aschaffenburger Kennzeichen AB-X 000 erkannt wird. Gleiches gilt für ausländische Kennzeichen mit der alphanumerischen Zeichenfolge ABX000“, erklärt der Sprecher des bayerischen Innenministeriums.

Nachdem in den Einsatzzentralen das Bild des von den AKE-Anlagen erkannten Kennzeichens wie auch das tatsächlich ausgeschriebene Kennzeichen unmittelbar untereinander angezeigt werden, kann der überwiegende Anteil „unechter“ Treffer mit einem kurzen Blick als nicht relevant erkannt und sofort und unwiederbringlich gelöscht werden. Das bedeutet hohen personellen Aufwand. Diesen nimmt die Polizei aber bewusst in Kauf, damit ein zur Fahndung ausgeschriebenes Kennzeichen – beispielsweise einer Einbruchs- oder Schleuserbande – nicht unbemerkt durchschlüpfen kann. (uma@ct.de)