Datenausbeutung
Das Bundeskartellamt legt sich mit Facebook an
In einem Aufsehen erregenden Beschluss attestiert die deutsche Wettbewerbsbehörde Facebook eine marktbeherrschende Stellung. Der Konzern soll seine Datensammelpraxis einschränken, ansonsten drohen hohe Geldstrafen.
Die angefasste Reaktion von Facebook zeigte, dass das Bundeskartellamt am 7. Februar mit Verve in ein Wespennest gestochen hatte. Die Behörde hat den US-Konzern auf einem seiner Kernmärkte – nämlich Deutschland – scharf angegriffen. Sie hat Facebooks gängige Praxis, massenhaft Nutzerdaten zu sammeln, zu aggregieren und auszuwerten, in Teilen verboten – zumindest dann, wenn keine informierte Einwilligung des Nutzers vorliegt.
Fast drei Jahre lang hatte das Bundeskartellamt die Wettbewerbssituation der am deutschen Markt präsenten Social-Media-Plattformen und das konkrete Gebaren von Facebook durchleuchtet. Dies sei in enger Kooperation mit den Datenschutzbehörden geschehen, betonte das Kartellamt. In diesem Verfahren betrat es nämlich Neuland: Erstmalig musste es den potenziellen Missbrauch von Big-Data-Praktiken einordnen – und dabei die seit Mai 2018 neue europäische Rechtslage (EU-Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) berücksichtigen.