c't 5/2019
S. 54
News
Facebook

Datenausbeutung

Das Bundeskartellamt legt sich mit Facebook an

In einem Aufsehen erregenden Beschluss attestiert die deutsche Wettbewerbsbehörde Facebook eine marktbeherrschende Stellung. Der Konzern soll seine Datensammelpraxis einschränken, ansonsten drohen hohe Geldstrafen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor.“ Bild: Torsten Kleinz

Die angefasste Reaktion von Facebook zeigte, dass das Bundeskartellamt am 7. Februar mit Verve in ein Wespennest gestochen hatte. Die Behörde hat den US-Konzern auf einem seiner Kernmärkte – nämlich Deutschland – scharf angegriffen. Sie hat Facebooks gängige Praxis, massenhaft Nutzerdaten zu sammeln, zu aggregieren und auszuwerten, in Teilen verboten – zumindest dann, wenn keine informierte Einwilligung des Nutzers vorliegt.

Fast drei Jahre lang hatte das Bundeskartellamt die Wettbewerbssituation der am deutschen Markt präsenten Social-Media-Plattformen und das konkrete Gebaren von Facebook durchleuchtet. Dies sei in enger Kooperation mit den Datenschutzbehörden geschehen, betonte das Kartellamt. In diesem Verfahren betrat es nämlich Neuland: Erstmalig musste es den potenziellen Missbrauch von Big-Data-Praktiken einordnen – und dabei die seit Mai 2018 neue europäische Rechtslage (EU-Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) berücksichtigen.