c't 24/2019
S. 54
aktuell
Elektronischer Rechtsverkehr

Abgerichtet

Kommentar: Justiz und Verwaltungen müssen endlich De-Mail nutzen

Der eMotet-Angriff auf das Berliner Kammergericht offenbart, wie anfällig die Kommunikationssysteme von Gerichten und Behörden sind. Dass sie vor diesem Hintergrund den Einsatz der De-Mail nicht vorantreiben wollen, ist unverständlich und geradezu töricht.

Ende September legten Angreifer mit dem Trojaner eMotet das höchste ordentliche Berliner Gericht vollständig lahm. Die Folgen für das Gericht waren enorm, seine gesamte IT musste vom Netz, eine Rückkehr zur Normalität wird frühestens für Anfang kommenden Jahres erwartet. Einfallstor für den Schädling ist die unsichere E-Mail. Dennoch weigern sich die Gerichte besonders in der Bundeshauptstadt bislang nachhaltig, die Kommunikation per wesentlich sicherer De-Mail zu forcieren. Da das Kammergericht für Staatsschutzsachen, also Straftaten im Zusammenhang mit Spionage oder Terrorismus, zuständig ist, dürfte es für Angreifer besonders interessant sein. Welche Daten womöglich abgeflossen sind, und vor allem auch wohin, weiß man bislang nicht.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt will auch nach dem Trojanerangriff auf das Kammergericht die De-Mail in Justiz und Verwaltung nicht forcieren. Bild: Senatsverwaltung/Arno

Nun rächt sich, dass die Justiz und viele Behörden auch im externen Verkehr nach wie vor auf E-Mail setzen und nicht bereits 2015 konsequent angefangen haben, auf De-Mail zu setzen. Für die dünkelhafte Justiz war das System von Anfang an anrüchig, weil es auch von juristischen Laien genutzt werden kann. Die elektronischen, Gerichts-, Verwaltungs-, Anwalts- und Notarspostfächer (EGVP, beA, beN) sind dagegen dem erlauchten Kreis professioneller Rechtsanwender vorbehalten. Als der Bundesgesetzgeber zu Beginn des vergangenen Jahres zusammen mit dem elektronischen Anwaltspostfach auch die De-Mail in allen Gerichtsverfahrensordnungen als zulässig einführte, wurde die Anbindung über ein Gateway zum EGVP realisiert. Mithin ist jedes Gericht nun per De-Mail erreichbar, als Adresse dient die ID des Gerichts im ersten Teil, gefolgt von „@egvp.de-mail.de“.