c't 22/2019
S. 51
aktuell
DNA-Datenbank

Abfischen der Ahnenforschung

Erlass regelt Gendaten-Abgleich durch US-Ermittler

Ahnenforschungsdatenbanken sind ein beliebtes Instrument für US-Strafermittler. Die müssen sich ab November allerdings zu erkennen geben.

US-Ermittler dürfen nicht mehr insgeheim auf private DNA-Daten zur Ahnenforschung zugreifen. Bild: Pete Linforth / Pixabay

US-Ermittler nutzen seit 2018 Gendatenbanken, die eigentlich der Ahnenforschung dienen – ohne das offenzulegen und ohne spezifische Vorschriften. Nun regelt das US-Bundesjustizministerium, dass ab 1. November ein solches Vorgehen nur für bestimmte Straftaten zulässig ist. Die Ermittler des Ministeriums müssen sich ab dann gegenüber Ahnenforschungsdatenbanken zu erkennen geben.

Die verwendete Methode unterscheidet sich von dem seit Jahrzehnten üblichen Abgleich von DNA-Profilen aus Tatortspuren mit behördlichen Datenbanken. Sie nutzt den Umstand aus, dass immer mehr Personen aus freien Stücken die vererbbaren genetischen Varianten ihrer DNA analysieren lassen. Viele laden ihre Profile in öffentliche Datenbanken, um darüber Verwandte zu finden.

Also legen US-Ermittler Profile in den Ahnenforschungsdatenbanken an und füttern sie mit DNA-Analysen unbekannter Verdächtiger oder Opfer. Auf diese Weise versuchen sie, einen Stammbaum zu erstellen, um via Verwandtschaft auf den Gesuchten zu schließen. Im Juni ist der erste US-Mordprozess verhandelt worden, der sich auf solchermaßen ermittelte Gendaten stützte.