c't 22/2019
S. 162
Wissen
Verbraucherinformationsrecht

Verbraucherschutz oder Pranger?

Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Netz

Überalterte Hummerkrabben in der Tiefkühlung, Mäusekot im Lagerschrank: Wenn lebensmittelrechtliche Kontrollen Alarmierendes aufdecken, möchten Verbraucher gern informiert werden. Aber inwieweit dürfen Behörden oder gar private Spürnasen dergleichen Ergebnisse ins Internet stellen? Für Lokale oder Märkte steht dabei einiges auf dem Spiel.

Die Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hält unter dem Stichwort „Lebensmittelkontrolle“ allerlei Schockierendes bereit: Die nach Regionen geordneten Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen können Verbrauchern durchaus den Appetit verderben.

So fielen dem Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises bei der Betriebsbesichtigung eines Landgasthofs am 15. April 2019 unter anderem „schwarz verschimmelte Innenräume diverser Schubladen und Kühlmöbel, Mäusekot in einem ungenutzten Schrank im Lagerraum, stinkende und gärende Flüssigkeit unter einem Schneidebrett, tropfendes Fett von der Dunstabzugshaube und von der Decke“ auf. Zudem war „teilweise schwarzer Schimmel an Decken- und Wandflächen“ festzustellen.