c't 21/2019
S. 57
News
Leistungsschutzrecht

Deutsches Leistungsschutzrecht vorerst gekippt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekippt. Das Gesetz sei nicht anwendbar, stellte das Gericht am 12. September fest. Der EuGH war 2017 vom Berliner Landgericht (LG) eingeschaltet worden. Die Verwertungsgesellschaft VG Media verlangte in einem Rechtsstreit von Google Schadenersatz, weil sich der Internet-Konzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen und Vorschaubildern in der Google-Suche zu zahlen. Die VG Media vertritt dabei etliche Presseverlage in Deutschland, darunter Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont.