c't 21/2019
S. 64
Vorsicht, Kunde
Widerrufsrecht
Aufmacherbild

Schlecht verpackt

Kunde badet Streit um beschädigtes Paket aus

Wer nach einem Widerruf im Versandhandel die Ware zurückgesendet hat, darf erwarten, auch sein Geld umgehend zurückzuerhalten. Um Ausreden, mit denen er dem Kunden sein Geld vorenthält, ist Händler Sambase nicht verlegen. Und Versender DHL quält den Kunden mit Bearbeitungszeiten von mehr als einem halben Jahr.

Anfang Dezember vergangenen Jahres erwarb Oliver T. bei der Firma Sambase aus Linden einen Fernseher der Marke LG. Das Gerät war für seinen Vater bestimmt, der seit dem Sommer in einem Pflegeheim untergebracht war, und sollte dem alten Herren dort etwas Abwechslung verschaffen. Am 17. Dezember wurde der Fernseher geliefert. Als er einige Tage später im Pflegeheim aufgestellt werden sollte, stellte sich jedoch heraus, dass der 32 Zoll große Bildschirm für den Raum doch etwas zu klein war. Oliver T. packte den Fernseher also sofort wieder ein und widerrief am 27. Dezember den online abgeschlossenen Kaufvertrag fristgerecht. Seiner sich aus dem Widerruf ergebenden Pflicht, die erhaltene Ware binnen 14 Tagen zurückzusenden, kam Oliver T. ebenfalls noch am selben Tage nach. In derselben Verpackung, in welcher er es erhalten hatte, übergab er das Gerät an DHL.

Im Gegenzug erwartete der Kunde nun, dass ihm der Händler umgehend den bezahlten Kaufbetrag von immerhin knapp 460 Euro erstatten würde. Doch stattdessen kam Anfang Januar das Paket wieder bei ihm an. Sambase hatte einfach die Annahme verweigert.