c't 16/2019
S. 166
Recht
Elektronische Beweiserhebung
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Grundrechte-Gefährder EU

Wie eine EU-Verordnung den Datenschutz in Deutschland aushöhlen würde

In- und ausländische Ermittlungsbehörden sollen im Verdachtsfall EU-weit leichter und schneller Daten von Bürgern abfragen können. So sieht es die „E-Evidence-Verordnung“ vor. Der Schutz von Grundrechten werde dabei geschwächt, befürchtet sogar die Bundesregierung.

Stellen Sie sich vor, Sie befürworten in Facebook-Kommentaren politische Aktionen einer regierungskritischen Organisation in Ungarn. Eine Staatsanwaltschaft in Budapest ermittelt gegen diese Bürgerrechtler und alle Sympathisanten. Schon sind Sie im Visier der Ermittler. Geht es nach der EU-Kommission, soll die ungarische Behörde nun das Recht erhalten, ohne Ihr Wissen von Facebook Ihren Klarnamen und die Verkehrsdaten Ihres Facebook-Accounts zu erhalten – und zwar binnen Stunden.

Im Schatten der umstrittenen Urheberrechtsreform bahnte sich nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit ein Gesetzespaket seinen Weg durch die EU-Institutionen, das genau ein solches Szenario ermöglichen würde: die E-Evidence-Verordnung. Dieses Paket birgt – ausgehend vom momentanen Entwurfsstand – jede Menge Konfliktpotenzial, denn es enthält massive Eingriffsmöglichkeiten aller EU-Mitgliedsstaaten in die Grundrechte der EU-Bürger. Doch außer in Fachzirkeln findet eine Debatte darüber kaum statt.