c't 14/2019
S. 166
Recht
Verschwiegenheit
Aufmacherbild
Bild: Albert Hulm

Gewissenskonflikte

Rechtliche Risiken für Verräter von Geschäftsgeheimnissen

Auch wer allzeit hart daran arbeitet, alles richtig zu machen und unangreifbar zu bleiben, kann in die Bredouille geraten: Er erfährt von Unkorrektheiten und Regelverstößen seines Arbeitgebers, die eigentlich nach Öffentlichkeit schreien. Wahrt man die bösen Geheimnisse, macht man sich vielleicht mitschuldig – oder riskiert man es, sich als Whistleblower zu betätigen?

Kevin K. war gern Server-Admin in dem mittelständischen Betrieb. Die Gewissensbisse kamen von Fall zu Fall, immer öfter. Die Grenze schien ihm erreicht, als der Geschäftsführer ihm vertraulich nahelegte, aus der eigentlich erworbenen Einzellizenz des geradezu unanständig teuren Layout-Pakets mithilfe kreativer Tricks eine von allen dreißig Mitarbeitern gleichzeitig nutzbare Netzwerkversion zu machen und dies möglichst unauffällig zu gestalten. Sein zaghafter Widerspruch wurde vom Hinweis auf die schwierige Unternehmenssituation und auf die günstigen Angebote freiberuflicher IT-Dienstleister erstickt.

Solche Fälle, die die Loyalität zum Arbeitgeber auf die Probe stellen, kennen nicht nur Leute, die sich in Unternehmen um die IT kümmern. Vor Gerichten sind bislang eher Fälle aus anderen Berufsbereichen gelandet. Diese sind jedoch von ihrer Art her durchaus vergleichbar mit dem, was den eingangs angesprochenen Server-Administrator umtreibt.