Apple muss iCloud-Zugang für Erben öffnen
Apple hatte sich geweigert, den iCloud-Account eines Verstorbenen freizugeben. Die Angehörigen erhofften sich Erkenntnisse über die Ursache seines Todes.
Erben müssen Zugang zu iCloud-Accounts von Verstorbenen erhalten. Das hat das Landgericht Münster Ende April entschieden (Aktenzeichen 014 O 565/18). Die Angehörigen hatten sich anhand von Fotos, Mails und anderen auf iCloud gespeicherten Dokumenten Erkenntnisse über Umstände und die Ursache des Todes erhofft. Nach Angaben der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Brandi, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer Auslandsreise. Apple hatte die Einsichtnahme zunächst verweigert.
In der Vergangenheit hatte der Konzern in ähnlichen Fällen Angehörigen sogar ohne Gerichtsbeschluss Zugriff auf iCloud-Daten von Verstorbenen gewährt. Dazu genügte die Vorlage eines Erbscheins.