c't 11/2019
S. 114
Hintergrund
E-Mobilität
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Auf der Zielgeraden

Welche E-Roller bald legal sind – und welche nicht –

Diesen Sommer sollen E-Roller legal werden– aber nicht alle. Wir haben uns angeschaut, welche technischen Eigenschaften sie dafür erfüllen müssen, und erklären, warum es keine gute Idee ist, sich jetzt schon einen E-Scooter zu kaufen.

Schnell auf den E-Scooter gehüpft und beim Bäcker zwei Straßen weiter Brötchen geholt oder zur nächsten Haltestelle gedüst und dann samt eingeklappten Roller unterm Arm mit den Öffis zum Ziel – diese neue Form der E-Mobilität macht sich langsam auch in deutschen Großstädten breit. Kleine und handliche Elektrofahrzeuge eignen sich besonders für kurze Strecken in der City und machen dabei so viel Spaß, dass man das Auto freiwillig häufiger stehen lässt (siehe Praxistest auf Seite 118).

Doch das Problem dabei: Die kleinen Elektrofahrzeuge sind in Deutschland noch gar nicht erlaubt – auch wenn sie bei Elektrodiscountern mittlerweile wie Sauerbier angeboten werden. Anders als in einigen Nachbarländern und weiten Teilen der USA, wo handliche E-Tretroller und E-Skateboards schon seit fast zwei Jahren zum städtischen Straßenbild gehören.

Doch nun rückt die Legalisierung auch in Deutschland in greifbare Nähe: Am 17. Mai stimmt der Bundesrat voraussichtlich über die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingebrachte Elektro-Kleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) ab. Nötig ist die Verordnung unter anderem, weil die Roller nicht in das Schema unserer bisherigen Fahrzeugtypen passen: Um als Pedelec zu gelten, müssten sie Pedale haben, und als Leichtkraftrad gehen sie auch nicht durch, weil man auf denen normalerweise sitzt und nicht steht. Eine der Aufgaben der eKFV ist es deshalb, das mittlerweile zu eng gewordene Korsett, in das Fahrzeuge eingeordnet werden, um die neuen kleinen Elektrofahrzeuge zu erweitern.