c't 11/2019
S. 158
Recht
Datenschutz

Knifflige Cookie-Hinweise

Neue Vorgaben der Datenschutzbehörden zu Tracking-Cookies

Nach Ansicht der Datenschutzbehörden sind Cookie-Hinweise laut DSGVO notwendig. Allerdings sind die meisten der zurzeit eingeblendeten Banner klar rechtswidrig. Warum das so ist und was jetzt für wen zu tun ist, haben die Behörden nun präzisiert.

Jeder kennt sie, kaum einer mag sie: Cookie-Banner, die sich beim Besuch einer Website über den Inhalt legen und penetrant ein „OK“ oder „Akzeptieren“ einfordern. Früher begegnete man ihnen nur selten; quasi über Nacht poppten sie ab Ende Mai 2018 allerorten auf. Dass das etwas mit der zum selben Zeitpunkt wirksam gewordenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun hat, liegt auf der Hand.

Kein Widerspruch möglich: Dieser Cookie-Hinweis ist gemäß DSK-Auslegung rechtswidrig.

Die momentane Situation ist absurd: Eigentlich soll die DSGVO den Einsatz von Cookies zum Nachverfolgen von Nutzeraktivitäten (Tracking) gar nicht regeln. Erwartet worden waren konkrete Anforderungen an Advertising und Targeting nicht von der DSGVO, sondern von der europäischen E-Privacy-Verordnung (ePrivVO). Diese sollte parallel zur DSGVO in Kraft treten und unter anderem den Schutz der Privatsphäre bei der elektronischen Kommunikation neu ordnen.