c't 1/2019
S. 42
Hintergrund
Tachomanipulation
Aufmacherbild

Falschzähler

Die Autoindustrie schwächelt im Kampf gegen Tachobetrug

Die EU verlangt seit dem ersten September für alle Pkws die systematische Absicherung gegen Tachomanipulationen. Doch die Hersteller schweigen sich aus, ob und wie sie das umsetzen. Der Gebrauchtwagenkäufer hat das Nachsehen.

Spätestens wenn es um das vernetzte oder autonome Fahren geht, spielt die IT-Sicherheit in Fahrzeugen eine entscheidende Rolle. Wie schwer sich die Hersteller mit diesem Thema tun, lässt sich an der schleppenden Umsetzung einer geltenden EU-Vorgabe sehen.

Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen gering. Um Manipulationen des Tachos – Wegstreckenzähler im EU-Deutsch – zu verhindern, verlangt die EG-Typgenehmigung 2017/1151 seit September 2017 von den Automobilherstellern, „systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Benutzung sowie Schreibschutzvorrichtungen anzuwenden, die die Integrität des Kilometerstands sichern“. Damit wurde erstmals eine IT-Sicherheitsfunktion zum festen Bestandteil des Kfz-Zulassungsverfahrens erhoben. Bis September 2018 gab es eine Übergangsregelung, die nur wenige Fahrzeugklassen erfasste. Nun aber fallen alle Pkws, Wohnmobile sowie Geländewagen und Transportfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen unter die EU-Vorgabe.