c't 1/2019
S. 160
Recht
Krypto-Sammlerware
Aufmacherbild
Bild: Albert Hulm

Es miaut in der Blockchain

Welche Rechte Nutzer an „Kryptokatzen“ und anderer virtueller Sammlerware haben

Der Boom der Kryptowährungen hat neue Geschäftsideen auf Blockchain-Grundlage entstehen lassen. So schafft etwa das ausgeklügelte System der „Cryptokitties“ einen Markt für Blockchain-gestützte digitale Sammelstücke. Aber besitzt jemand, der Kryptokatzen für teures Kryptogeld kauft oder mühsam „züchtet“, rechtlich gesehen wirklich mehr als bloß heiße Luft?

Das Spiel „Cryptokitties“ hat seit 2017 für Schlagzeilen in der internationalen Presse gesorgt, weil es ein für viele schwer nachvollziehbares Sammelfieber ausgelöst hat, verbunden mit bemerkenswerten Kryptogeld-Umsätzen. Es gilt als erstes großes Blockchain-Spiel und beruht auf dem Ethereum-System. Mit der dazugehörigen Kryptowährung Ether wird dabei auch bezahlt – das heißt, „Cryptokitties“-Spieler müssen über eine digitale Brieftasche („Ethereum Wallet“) und einen Startbetrag in Ether verfügen.

Die über das Ethereum-Netzwerk laufende Anwendung wurde von dem kanadischen Unternehmen Dapper Labs/Axiom Zen entwickelt. Für die Schöpfer ist der rege Handelsbetrieb auf der cryptokitties.co-Plattform die reinste Goldgrube, da sie nahezu vier Prozent vom Wert jeder Transaktion erhalten.