c't 8/2018
S. 36
News
Elektronischer Rechtsverkehr

Justiz veröffentlicht De-Mail-Adressen

Barbara Havliza (CDU) hat als erste Justizministerin angewiesen, die De-Mail-Adressen der Gerichte Niedersachsens im Internet zu veröffentlichen. Anlass waren Recherchen und Berichte der c’t über die schwere Erreichbarkeit der Justiz.

Die Gerichte Niedersachsens veröffentlichen ihre De-Mail-Adressen nun doch auf ihren Webseiten. „Mit Erlass vom heutigen Tage hat das Niedersächsische Justizministerium seinen Geschäftsbereich gebeten, die De-Mail-Adressen bekannt zu geben“, teilte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage der c’t mit und bedankte sich zugleich für „den damit verbundenen Denkanstoß“. Obwohl De-Mail unter bestimmten Voraussetzungen (siehe ct.de/yw7k) seit Jahresbeginn im elektronischen Rechtsverkehr zugelassen ist, haben bislang nur ganz wenige Gerichte ihre De-Mail-Adressen auf ihren Webseiten veröffentlicht. Die Suche im öffentlichen Verzeichnis der De-Mail-Anbieter gestaltet sich dagegen für die Anwender schwierig, wie c’t in der vorigen Ausgabe auf Seite 30 bereits berichtet hatte.

Dennoch hält die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz an ihrer Empfehlung fest, „kryptisch anmutende elektronische Adressen nicht über andere Medien als die offiziellen Verzeichnisse zu veröffentlichen“, heißt es in einer Stellungnahme vom 7. März. Mehrere Länder wollen deshalb baldmöglichst sprechende De-Mail-Adressen für die Gerichte einrichten, die besser zur Veröffentlichung auf den Webseiten geeignet sind.

Kritik an der Veröffentlichung im Internet ist allerdings dann berechtigt, wenn die De-Mail-Adressen mit einem mailto:-Link versehen werden, sodass sich beim Anklicken der E-Mail-Client des Anwenders öffnet. Wer irrtümlich eine gewöhnliche E-Mail an eine De-Mail-Adresse sendet, erhält unter Umständen erst nach über 24 Stunden eine Fehlermeldung und versäumt dann womöglich eine im Rechtsverkehr wichtige Frist. Umso erstaunlicher ist es, dass auch das von 1&1 im Auftrag der AG De-Mail betriebene Informationsportal de-mail.info diese irreführende Form der mailto:-Verlinkung für De-Mail-Adressen verwendet. An der AG ist neben den De-Mail-Anbietern auch das Bundesinnenministerium (BMI) im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung beteiligt. Das BMI sei bestrebt, dass sich möglichst viele De-Mail-Nutzer aus der öffentlichen Verwaltung in das Verzeichnis eintragen, teilte ein Sprecher auf Anfrage von c’t mit. Unseren Hinweis auf die unsinnige Verlinkung will das BMI aufgreifen und bei 1&1 eine Änderung vorschlagen. (tig@ct.de)