c't 6/2018
S. 62
Hintergrund
Steuerhinterziehung
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Marktplatz-Abgezwacke

Steuerhinterziehung auf Online-Marktplätzen

Viele und vor allem chinesische Händler nutzen Amazon Marketplace und andere Online-Marktplätze, um Steuerabgaben zu umgehen. Jetzt ziehen der deutsche Fiskus und Verbraucherschützer Konsequenzen – und die Marktplatzbetreiber.

Mehrere tausend ausländische Händler nutzen Online-Marktplätze, um sich an gesetzlichen Umsatzsteuerabgaben in der EU vorbeizumogeln. Sie bedienen sich dafür einer Lücke, die dem Fiskus und Händlern, die sich an die Regeln halten, schon lange ein Dorn im Auge ist.

Amazon bietet Händlern an, Waren für sie zu lagern und auszuliefern. Der Service nennt sich Fulfillment by Amazon (FBA). Die Steuerhinterziehung dabei funktioniert so, dass Waren etwa aus China zu Amazon in die EU gebracht und bei der Einfuhr häufig gar nicht oder als wesentlich billiger deklariert werden, als sie eigentlich sind – wer weiß schon genau, was etwa in China produzierte Kleinelektronik kostet? Die 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer berechnen sich am deklarierten Zollwert und fällt daher entsprechend niedrig aus. Kaufen Kunden diese Produkte, kommen die also nicht mehr aus Übersee, sondern aus Amazon-Warenhäusern in der EU. Das eigentliche Geschäft findet jedoch zwischen Käufer und Händler statt – mit Amazon als Mittelsmann. Da sich sie Ware bereits im Land befindet und die Amazon-FBA-Lagerhäuser nicht der deutschen Marktüberwachung unterliegen, geht die Auslieferung schnell und umgeht einen weiteren Stopp beim Zoll. Effektiv können solche ausländischen Händler also ihre Waren beispielsweise ohne Umsatzsteuer anbieten, was den Kaufpreis senkt. Auf Kundenseite ist das günstig, auf Händlerseite ist das ein ordentlicher Marktvorteil – und nach Auffassung des Finanzamtes Steuerhinterziehung [1].