c't 6/2018
S. 116
Recht
GPS-Tracker

Mit Haken und Ösen

Rechtlicher Rahmen beim Einsatz von GPS-Trackern

GPS-Tracker lassen sich sehr leicht nutzen. Aber ebenso leicht kann man dabei den schmalen Grat zwischen berechtigtem Eigeninteresse zu strafbarer Überwachung überschreiten – zumal manche Hersteller sogar dazu verleiten, die Tracker für strafbare Positionsbestimmung einzusetzen.

GPS-Tracker sind beliebt, weil sich damit die Position von Gegenständen und Personen automatisch ermitteln lässt. Je nach Typ kann man Tracker an Fahrrädern oder Autos anbringen und damit Bewegungsprofile aufzeichnen oder Eigentum nach einem Diebstahl aufspüren. Man kann ein Auge auf herumstromernde Haustiere oder Kinder haben oder sogar Mitarbeiter überwachen.

Aber wenn mittels GPS-Trackern Standortdaten natürlicher Personen genutzt und verarbeitet werden, gilt es, den Datenschutz zu beachten: Solche Daten dürfen grundsätzlich nur erfasst und gespeichert werden, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage existiert, zum Beispiel eine richterliche Anordnung, oder die betroffene Person eingewilligt hat.