c't 22/2018
S. 66
c’t deckt auf
Grafikkartenfälschungen
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Falschspieler & Co.

Massenhaft gefälschte Grafikkarten bei eBay

Eine groß angelegte Testkauf-Aktion bei eBay fördert es zutage: Auf der Plattform bieten Händler haufenweise gefälschte Grafikkarten an und bleiben weitgehend unbehelligt.

Unser Leser John W. hatte bei eBay eine Grafikkarte von Typ Nvidia GTX 1060 erworben. Doch das vermeintliche Schnäppchen entpuppte sich als krötenlahm. Trotz eBays Käuferschutz-Versprechen blieb John W. letztlich auf dem Schaden sitzen – eBay legte ihm Knüppel in den Weg, die eine Schadensregulierung unwirtschaftlich machten.

Wir sahen uns deshalb Ende Juli bei eBay um und entdeckten eine Flut von supergünstigen GTX-1060-Grafikkarten, allesamt angeboten von Händlern aus China. Die Preise bewegten sich zwischen knapp 54 Euro und 80 Euro. Vergleichbare Grafikkarten namhafter Anbieter kosteten dagegen gut 200 Euro, selbst gebrauchte Modelle kosteten mindestens 150 Euro. Konnte es wirklich sein, dass chinesische Händler funktionierende No-Name-Produkte für weniger als den halben üblichen Preis liefern können?

Wir hatten da Zweifel. Also kauften wir am 30. Juni anonym bei acht verschiedenen Händlern bei eBay ein. Alle Produkte bezahlten wir per PayPal-Gastzahlung, um in den Genuss des eBay-Käuferschutzes zu kommen. Schließlich wollten wir nicht nur den Händlern, sondern auch eBay auf den Zahn fühlen.

Wartezeit

Sofort nach dem Kauf belastete PayPal das Konto unseres Testkäufers für sieben der acht Einkäufe. Der letzte Kauf wurde ebenfalls als PayPal-Gastzahlung abgewickelt, die Zahlung war hier aber nur per Kreditkarte möglich. Dann begann das bange Warten: Wann werden wir Grafikkarten aus China erhalten? Was wird der Zoll zu unseren Einkäufen sagen und schließlich: Was wird uns da geliefert?

Kurz nach dem Kauf informierte uns eBay, dass das Angebot von „ulrichdealstore“ gesperrt worden sei. Wenn wir schon bezahlt hätten, müssten wir uns aber keine Sorgen machen, die Ware würde trotz der Sperrung noch geliefert.

Am 10. August trudelten die ersten beiden Lieferungen ein: Die Grafikkarte vom Händler „buyawilldeal“ für 53,93 Euro und das Pendant von „beshinningstore“ für 55,08 Euro, beide ansässig in der chinesischen Sonderwirtschaftszone Shenzhen. Vier Tage später, am 14. August lieferte DHL drei weitere Karten von „smithsonshelia92“ (Shanghai, 73,21 Euro), „shengxiadeyanguang“ (Shanghai, 74,68 Euro) und „1st.vzu“ (Shanghai, 74,68 Euro). Die übrigen Bestellungen von „2016realsupyou“ (Shenzhen, 58,19 Euro), „allrythmstore“ (Shenzhen, 58,98 Euro) und zu guter Letzt auch von „ulrichdealstore“ (Shenzhen, 60,18 Euro) kamen einen Tag später an.

Alle acht Lieferungen erfolgten als „Einwurf-Einschreiben“. Der Warenwert für den Zoll war mal mit sportlichen 1,00 US-$, mal mit 15,91 US-$ angegeben. Viele Pakete hatten einen mehrstufigen Versandweg hinter sich. Der tatsächliche Absender war oft erst nach Entfernen der übereinandergeklebten Versandetiketten zu erkennen.

Auspacken

Sieben der gekauften „GTX1060“-Karten umhüllte die gleiche, nichtssagende Verpackung. Die Karte von „beshinningstore“ steckte in einem Karton mit der Beschriftung „Amptron“. Im Inneren der Kartons war jedoch stets das gleiche Modell namens „GTX1060 3GD5 192BIT“. Dass es sich hier nicht um echte Grafikkarten vom Typ GTX 1060 handeln kann, fällt sofort anhand der äußeren Merkmale auf: Die Karten besitzen einen VGA-Ausgang, so etwas ist bei echten GTX-1060-Karten nicht vorgesehen. Den SLI-Anschluss oben auf der Karte hat Nvidia bereits seit längerer Zeit entfernt.

Steckt man so eine Grafikkarte in den PC, meldet sie sich zwar mit „GTX 1060“, doch die BIOS-Version „70.26.33.00“ passt eher zu einer GTS-450-Karte. Aktuelle Nvidia-Grafikkartentreiber lassen sich auf den gelieferten Karten nicht verwenden. Möglich ist lediglich die manuelle Treiber-Installation, wenn man die Karte als „Geforce GTS 450“ auswählt. Der Treiber beziehungsweise die verbaute GPU unterstützt „CSAA“, ein Feature, das Nvidia bereits bei Einführung des Maxwell-Kerns gestrichen hat. Zudem unterstützt die Karte DirektX lediglich in der Version DX12 FeatureLevel11_0, eine echte Grafikkarte mit GTX 1060-GPU müsste aber die Version DX12 FL12_1 unterstützen. Die Karte beherrscht darüber hinaus nur PCI-Express 2.0 anstelle des bereits seit 2012 aktuellen PCIe-3.0-Standards.

Auch die Architektur der verbauten GPU-Chips passt nicht zu einer GTX-1060-GPU. So weisen die Karten lediglich 192 Shader-Kerne auf, eine GTX 1060 hat dagegen 1.280 Shader. Die Taktraten stimmen ebenfalls nicht: Die gelieferten Modelle arbeiten mit 783e/1566s/900m MHz (engine/shader/memory), was eher zu einer GTS 450 GPU passt. Entsprechend schlecht ist die Performance der Karten: Sie erreichen beim Benchmark 3DMark Firestrike knapp 1600 Punkte, eine GTX 1060 müsste jedoch über 10.000 Punkte erreichen.

Eindeutig: Fälschungen

Der letzte Beweis für eine Fälschung liefert das Entfernen der Kühlkörper: Darunter kommt eine GPU mit quadratischen Die zum Vorschein. Die GTX 1060 hat hingegen ein größeres, rechteckiges Die. Schaut man sich die Oberfläche des Die auf den gelieferten Grafikkarten genauer an, fällt auf, dass dort die Typenkennung weggeschliffen wurde. Allerdings haben es die Fälscher verpasst, auch das Fertigungsdatum zu entfernen. Die GPU-Chips auf den an uns gelieferten vermeintlichen GTX-1060-Karten wurden zwischen der 3. und 19. Kalenderwoche im Jahr 2012 gefertigt – zu dieser Zeit war die GTX 1060 noch gar nicht auf dem Markt.

Damit ist klar, dass uns hier gefälschte GTX-1060-Grafikkarten auf Basis einer völlig veralteten GTS-450-Platine angedreht wurden. Die dort und bei der GTX 550 Ti verwendete GPU vom Typ GF116 war das letzte Modell, bei dem man im BIOS den Grafikkarten-Typ verändern konnte. Bei späteren GPU-Modellen hat Nvidia diese Möglichkeit unterbunden.

Wir begaben uns bei eBay auf den Reklamations-Pfad. Das war allerdings nicht immer so einfach: Bei der Sperrung des Angebots von „ulrichdealstore“ hatte eBay die Möglichkeit entfernt, über die Angebotsseite mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten. Hier mussten wir über das allgemeine Kontaktfenster des Händlers gehen und unsere Beschwerde vorbringen. Bei allen anderen Händlern klappte die Reklamation über den in der Auktion angegebenen Weg.

Hübsche Verpackung, mieser Inhalt: Die von uns erworbenen Grafikkarten sind leicht als Fälschung zu erkennen.

Die Reaktion der Händler war weitgehend ähnlich: Zunächst wurde geleugnet, dass es sich um eine Fälschung handle. Dann verlangten die Spitzbuben Belege in Form von Bildern und Screenshots. Einige versteiften sich zu der Aussage, dass die von uns erworbene Grafikkarte gar nicht für den Betrieb unter Windows 10 geeignet sei. Unser Hinweis, dass in der Produktbeschreibung explizit auf Windows 10 verwiesen worden war, ließ zumindest diesen Einwand verstummen.

Im nächsten Schritt verlangten die Händler die Rücksendung der Grafikkarten. Die Kosten für den Transfer nach China wollte uns freilich keiner der Händler vorstrecken. Als wir uns weigerten, die Karte ohne Kostenübernahme zurückzusenden und damit drohten, bei eBay einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen, änderten die Händler die Taktik: Man bot an, dass wir die Karte behalten und zusätzlich eine kleine Kompensation bekommen könnten. Zunächst bot man uns 12, dann 15, später 30 und zu guter Letzt 45 Euro. Ein Händler bot auch an, uns eine neue, angeblich einwandfreie Karte zu senden. Doch die Ersatzlieferung könne 25 bis 30 Tage dauern – ein hübscher Trick, denn wenn man als Käufer bei eBay nicht am Ball bleibt, laufen dort Fristen ab und man steht am Ende ohne Grafikkarte, ohne Geld und ohne Käuferschutz da.

Besonders putzig war die Kommunikation mit „1st.vzu“: Nachdem der Händler zunächst einen Abschlag offeriert hatte, bot er an, die Rückversandkosten vorab zu übernehmen, wenn unser Testkäufer den Fall bei eBay schließen würde. Als wir uns darauf nicht einlassen wollten – schließlich kann man einen einmal geschlossenen Käuferschutz-Antrag nicht reaktivieren –, änderte sich der Tonfall. Wie die Schlange Kaa im Dschungelbuch sang er nun das Hohelied des Vertrauens – Trust me, war sein Mantra. Zum Schluss bot er an, uns eine garantiert echte GTX-1060-Grafikkarte zuzusenden, wenn wir denn bloß endlich den Fall bei eBay schließen würden. Natürlich ließen wir uns so nicht einlullen und schalteten – wie bei den anderen Testkäufen – eBay ein.

Käuferschutz-Hürden

Doch der Weg zum eBay-Käuferschutz kann mitunter steinig sein: Bei der von eBay gesperrten Auktion von „ulrichdealstore“ gab es nur eine einzige Möglichkeit, ein Problem zu melden, nämlich wegen Nichterhalt der Ware. Also nutzten wir diesen Weg, schrieben aber in der Problembeschreibung, dass wir die Ware sehr wohl erhalten haben, aber mangels anderer Optionen die Fälschung auf diesem Weg melden. Doch wer glaubt, irgendwer würde sich bei eBay für unseren Text interessieren, irrt. Nach Schema F wurde vom Lieferanten ein Protokoll der Sendungsverfolgung angefordert, und als dort „geliefert“ erschien, wurde der Fall zu Gunsten des Händlers geschlossen.

Entfernt man den Kühlkörper, stößt man auf eine GPU, die so gar nicht wie das Original links aussieht. Damit der Betrug nicht zu offensichtlich wird, haben die Fälscher die Chip-Kennung bei der manipulierten GPU rechts abgeschliffen.

Wir protestierten hartnäckig und es gelang, den Fall erneut zu öffnen. Dieses Mal landeten wir wohl bei einer priorisierten Bearbeitung, denn kurz nach Schilderung des Falles teilte eBay mit, dass zu unseren Gunsten entschieden worden sei. Zwei Tage später ließ uns PayPal wissen, dass der Händler die Zahlung rückerstattet hätte und wir das Geld in Kürze auf unserem Bankkonto vorfinden würden.

Es folgten in den nächsten Tagen noch vier gleichartige Meldungen. Stets hatte der Händler nach unserem Protest via eBay einer Rückerstattung des Kaufpreises zugestimmt. PayPal versprach daraufhin, das Geld „in Kürze“ auf unser Bankkonto zu überweisen.

Für zwei der drei verbleibenden Einkäufe („smithsonsheila92“, „1st.vzu“) wollten es uns eBay nicht so einfach machen. Man forderte uns auf, innerhalb von 10 Tagen ein Gutachten beizubringen, das eine Fälschung bestätigte. Der normale Käufer ist hier raus aus dem Spiel, denn woher soll er ein Gutachten herbekommen? Selbst wenn eBay hier nicht auf einem professionellen Gutachter besteht und auch Gutachten von Fachhändlern akzeptiert – so ein Gutachten kostet Geld. Unter 50 Euro dürfte niemand bereit sein, als Gutachter tätig zu werden.

Hausgutachten

Dennoch wollten wir auch diesen Fall durchspielen. c’t-Grafikkarten-Experte Carsten Spille erstellte zwei Gutachten, die wir am 5. September an eBay sendeten. Die Antwort kam prompt: eBay akzeptierte die Gutachten und forderte uns auf, die Karten auf eigene Kosten mit Versandnachweis nach China zu schicken.

Damit errichtet eBay eine weitere teure Hürde. Schließlich kostet ein online frankiertes trackbares Paket nach China bei DHL stolze 16 Euro. Zusammen mit den Kosten für das Gutachten wäre der „Käuferschutz“ damit völlig unrentabel, denn eBay erstattet lediglich den Kaufpreis. Wir protestierten und im Fall des Kaufs bei „shenhxiadeyanguang“ lenkte eBay ein und versprach die Rückzahlung des Kaufpreises innerhalb von 48 Stunden.

Etwas komplizierter machte es uns eBay beim zweiten Gutachten für den Einkauf bei „1st.vzu“. Dort forderte man nun die Abgabe einer Nichtverwendungserklärung. Doch die vorformulierte Erklärung hatte es in sich: Zum einen verlangte eBay, dass wir die gefälschte Grafikkarte nicht weiterverkaufen und auf unbestimmte Zeit sicher verwahren. Zum anderen, dass wir die Grafikkarte nach Aufforderung an eBay oder den Händler schicken sollten.

So eine Erklärung wollten wir nicht abgeben. Also modifizierten wir das Formular und erklärten, dass wir die Grafikkarten nicht weiterveräußern und diese sechs Monate lang verwahren würden. Anschließend würden die Karten fachgerecht entsorgt. Mit einer Rücksendung an eBay oder den Händler erklärten wir uns innerhalb der Aufbewahrungszeit nur dann einverstanden, wenn der Empfänger vorab die Versandkosten übernimmt. Letztlich akzeptierte eBay die modifizierte Nichtverwendungserklärung und kündigte die Erstattung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen an.

Beim noch verbleibenden Kauf bei „shenhxiadeyanguang“ beharrte eBay auf die Rücksendung der gefälschten Grafikkarte. Alternativ, so schlug uns Petra B. vom eBay-Kundenservice vor, könnten wir ja auch die vom Händler angebotene Erstattung in Höhe von 30 Euro akzeptieren. Die Grafikkarte könnten wir dann ja behalten oder weiterverkaufen. Das erschien uns suspekt, denn wenn wir eine gefälschte Grafikkarte weiterverkaufen, wäre das Betrug. Auch den Vorschlag der eBay-Mitarbeiterin dürften Juristen kritisch sehen, handelt es sich hier doch potenziell um die Anstiftung zu einer Straftat.

Wir entschieden uns für die Rücksendung der Grafikkarte. Laut Online-Auskunft von DHL kostet der Paketversand nach China mit einer Internet-Paketmarke mindestens 16 Euro. Der Mitarbeiter im DHL-Paketshop wies uns aber nach dem Wiegen des Pakets darauf hin, dass wir die Sendung auch als Einwurf-Einschreiben für 9,50 Euro versenden können. Am 6. September ging das Einschreiben auf Reisen und wir übermittelten die Tracking-Informationen an eBay.

Schikane

Vier Tags später setzte uns eBay die Pistole auf die Brust: Wir sollten innerhalb von 7 Tagen einen Nachforschungsauftrag stellen. Nun kann man einen Nachforschungsauftrag erst nach frühestens 7 Tagen stellen. Also prüften wir selbst den Status unserer Sendung. Diese war im Tracking-System von DHL tatsächlich nur bis zur Übergabe an den chinesischen Versandpartner ersichtlich. Ein Klick auf einen weiterführenden Link zeigte, dass unsere Sendung gerade im chinesischen Zoll abgefertigt und am nächsten Tag an den Händler weitergeleitet werden sollte. Wir schickten Screenshots an eBay und kurz darauf gab eBay unserem Käuferschutzantrag statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir trotz anders lautender Ankündigungen von eBay und PayPal in keinem der acht Fälle Geld zurückbekommen. Wir fragten exemplarisch in zwei Fällen nach. Das sorgte zumindest dafür, dass am 18. September 74,68 Euro auf das Kreditkartenkonto des Testkäufers überwiesen wurden.

Die übrigen Auszahlungen seien über PayPal ausgezahlt worden. Wir mögen uns doch bitte bei PayPal einloggen und dort nach unserem Geld suchen, verlangte eBay. Das es sich bei allen Zahlungen um PayPal-Gastzahlungen handelte, interessierte eBay nicht. Wir könnten uns doch einfach bei PayPal mit der bei eBay verwendeten E-Mail-Adresse einloggen, um alles Wichtige zu erfahren. Das funktionierte natürlich nicht.

Wir suchten also nach einer Möglichkeit, in verbindlicher Art und Weise mit PayPal in Kontakt zu treten. Doch alles, was uns begegnete, waren penetrante Aufforderungen, doch einfach ein PayPal-Konto anzulegen. Außerdem gab es noch die Option, mit PayPal zu telefonieren. Da sich telefonische Auskünfte im Nachhinein immer schlecht verifizieren lassen, verzichteten wir auf diese Möglichkeit.

Als am 18. September noch immer sieben von acht versprochenen Rückzahlungen überfällig waren, ließen wir die Deckung fallen und baten eBay und PayPal um Stellungnahme. Das sorgte zumindest für etwas Bewegung: PayPal überwies unserem Testkäufer einen Teilbetrag. Eine zugesagte Rückzahlung aber ist bis heute offen. Trotz Rückfrage haben es PayPal und eBay also nicht geschafft, alle Käuferschutz-Zusagen einzuhalten.

Natürlich haben wir eBay auch gefragt, mit welchen Sanktionen Händler rechnen müssen, die Fälschungen verkaufen. Das interessierte uns besonders, da alle acht von uns getesteten Anbieter nach wie vor auf eBay aktiv sind. Einer, nämlich „shengxiadeyanguang“, bietet die von uns erworbene Fälschung weiterhin an. eBay hat hier also weder den Händler noch die Auktion gesperrt.

eBay wollte sich zu den konkreten Sanktionen für die von uns getesteten Händler nicht äußern und nannte lediglich eine Liste möglicher Maßnahmen. Interessant war an der Stellungnahme vor allem ein Punkt: Fünf der acht Testkäufe wurden eBay-intern nicht als Käuferschutz-Fall betrachtet, da die Händler einer Erstattung des Kaufpreises zugestimmt hatten. Diese Händler haben dann natürlich auch keinerlei Sanktionen zu befürchten. Das ist ein hübsches Schlupfloch für Betrüger: Sie können weiterhin ihre Fälschungen auf eBay anbieten und müssen nur darauf achten, bei Kunden, die sich auf die Hinterbeine stellen, rechtzeitig eine Erstattung des Kaufpreises zu veranlassen.

Doch warum haben es eBay und PayPal in sieben von acht Fällen nicht auf Anhieb geschafft, unserem Testkäufer das versprochene Geld auszuzahlen? Die Antworten der beiden Unternehmen sind da recht einsilbig: eBay äußert sich gar nicht zu dem Thema, und PayPal verweist auf ein nicht näher beschriebenes technisches Problem.

eBay – Eldorado für Fälscher?

Unterm Strich dürfte sich das Geschäft mit gefälschten Grafikkarten auf eBay nach wie vor lohnen – und zwar sowohl für die Händler als auch für eBay, schließlich verdient die Plattform bei jeder verkauften Fälschung mit. Das erklärt wohl auch, warum auch heute noch dutzende Grafikkarten-Fälschungen auf eBay angeboten werden. Dabei sind die Fälscher recht kreativ: So werden nun auch vermeintliche GTX-1050-Ti-Karten angeboten, bei denen es sich aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls um Fälschungen handelt. Die von uns erworbenen GTX-1060-Modelle kann man nun auch mit 5 und 6 GByte Speicher erwerben – allesamt mit VGA-Ausgang und SLI-Port und damit garantiert gefälscht.

Nach unserer Testkauf-Aktion bleibt ein fades Gefühl zurück: Der eBay-Käuferschutz hat erst nach Einschaltung der Presseabteilung funktioniert. Erkennbare Sanktionen gegen die Betrüger, die uns die Fälschungen verkauft haben, gibt es nicht, und neue Fälschungen scheint eBay nicht proaktiv vom Marktplatz zu verbannen.

Käufern kann man deshalb nur raten, sich vor dem Kauf von Grafikkarten auf eBay genau zu informieren, welche Merkmale so eine Karte haben muss. GTX-1060-Karten mit VGA und SLI sind deutliche Warnhinweise. Eine noch deutlichere Warnung ist freilich der Preis: Wer erwartet, für unter 100 Euro eine nagelneue und voll funktionsfähige GTX-1060-Karte kaufen zu können, muss sich am Ende nicht wundern, wenn er eBay und die Betrüger reich macht. (gs@ct.de)