c't 20/2018
S. 34
Kommentar
Upload-Filter
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Bild: Laurent Dubrule/EPA/dpa

Censura maxima

Gastkommentar: Upload-Filter gefährden die freiheitliche Gesellschaft

Eng mit der Urheberrechtsreform der EU ist der Einsatz von Upload-Filtern verknüpft. Deren technische Umsetzung ist überaus schwierig, zudem kann die Einführung weitreichende Konsequenzen auf die Meinungs- und Informationsfreiheit haben.

Auf europäischer Ebene wird schon länger über die Einführung von Systemen zur automatischen Löschung unerwünschter Inhalte diskutiert. Zunächst sollten darunter vermeintliche Urheberrechtsverletzungen und als terroristisch eingestufte Propaganda fallen. Die geplanten Einsatzgebiete wurden jedoch alsbald sehr umfassend ausgeweitet. Was als freiwillige Zusammenarbeit der Kommission mit Facebook, Twitter, Microsoft und YouTube im Jahr 2015 begann, führte im vergangenen Jahr zum Betrieb einer gemeinsamen Datenbank mit als terroristisch kategorisierten Inhalten. Dieser Prozess droht nun in eine Art „EU-NetzDG“ mit zusätzlicher automatisierter Löschung zu münden. Als treibende Akteure gelten die Innenminister Deutschlands und Frankreichs.

Aus technischer Sicht sind Upload-Filter nur mit erheblichen Risiken umsetzbar. In der Diskussion über die technische Umsetzung wird häufig von „Hashes“ beanstandeter Dateien gesprochen. Würde es sich hierbei um einen digitalen Fingerabdruck durch eine kryptografische Hash-Funktion handeln, wäre nur das Hochladen von bitweise identischen Dateien betroffen. Das bedeutet allerdings, dass bereits die Änderung eines Bits ausreicht, um einen anderen Hash-Wert zu ergeben. Deshalb sucht man nach „intelligenteren“ Verfahren zur Kontrollwertberechnung mithilfe neuronaler Netze. Deren Anwendung ist allerdings deutlich riskanter, weil sich ihre Entscheidungen nach heutigem Forschungsstand häufig kaum nachvollziehen lassen. Die Einführung von solchen „smarten“ Upload-Filtern hätte kafkaeske Implikationen. Eine künstliche Intelligenz, die wir nicht verstehen, würde über unsere Kommunikation richten.