c't 17/2018
S. 10
Leserforum

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China ist vorne

Auf einmal kann man fast überall mit Smartphone oder -watch bezahlen, c’t 16/2018, S. 64

Bezahlen mit dem Handy ist für manche Leser selbstverständlich und praktisch. Andere haben Bedenken.

Auf meinen Dienstreisen durch China bin ich immer wieder fasziniert davon, wie die Chinesen überall mit ihren Smartphones bezahlen, ob von Apple, Samsung oder Xiaomi et cetera. Schnell und zuverlässig, mit elektronischem Beleg. Wer kann sich noch an den Formatkrieg der Videorekorder erinnern und an den Sieg von VHS, obwohl es nicht das Beste war? Wer noch an die Erfindung von MP3? Am Ende haben Firmen aus Südostasien das Geschäft gemacht. Und so wird es auch mit dem Mobile Payment mit Smartphones geschehen, prophezeihe ich.

Jiri Hec B

Durchgefallen

Grundsätzlich habe ich nichts gegen mobile Bezahlsysteme, leider fallen diese bei mir in der praktischen Prüfung immer wieder durch.

1. Budgetsteuerung ist unmöglich, derzeit mit keiner App vernünftig verwaltbar.

2. Bezahlsicherheit ist nicht gegeben – spätestens wenn das Hotelbuchhaltungssystem streikt und keine Rechnung druckt.

3. Verfügbarkeit: Moderne Ladesäulen für E-Autos werden mit Apps freigeschaltet. Ist das Handy nicht verfügbar (defekt, geklaut, Akku leer, kein Netz), was dann? Da hilft nur ein Handy-Duplikat und jemand, der darauf zugreifen kann, damit man via Festnetztelefonie die Ladesäulennummer durchgeben kann, um die Freischaltung der Ladesäule zu erreichen (jetzt raten Sie mal, woher ich das weiß … ;-) )

4. Wasser: Ist der Geldschein/das Münzgeld nass, kann ich damit immer noch bezahlen.

Thomas Bittl B

Windows Phone

Smartphone-Bezahl-Apps im Test, c’t 16/2018, S. 68

Der Vollständigkeit halber sollte in der Tabelle der mobilen Bezahlsysteme stehen, dass die Netto-App auf Windows 10 Mobile, also auf allen aktuellen Microsoft-Phone-Modellen läuft.

Ulrich Walter B

Google Pay „kostenlos“

Leider vergisst der Test zu erwähnen, dass Google Pay nur dann funktioniert, wenn man Google Play Zugriff auf das Adressbuch gewährt. Wozu dieses Recht nötig ist, erschließt sich mir überhaupt nicht. Google Pay hat infolgedessen keine zwei Minuten auf meinem Handy überlebt. Generell halte ich es für sinnvoll, wenn die c’t (ähnlich wie Stiftung Warentest) bei allen Softwaretests eine Testung des Datensendeverhaltens vornimmt.

Fragestellerin F

NFC abschalten

Zahlen mit dem Smartphone: Sicherheit und Datenschutz, c’t 16/2018, S. 74

Die verlinkte Methode der NFC-Abschaltung ist ein regelrechtes Massaker an der Karte. Das sieht ja schlimm aus, und man kann doch so eine Karte keinem mehr aushändigen, ohne gleich als Verbrecherverdächtiger eingestuft zu werden.

Das muss absolut nicht sein. Es genügt völlig, die Karte mit einer sehr starken Lampe zu durchleuchten und die Antennenwindung irgendwo am Rand drei bis vier Millimeter einzusägen. Habe ich so gemacht, mit einer ganz billigen Handsäge, um eine gewisse Schnittbreite zu erreichen, damit die Kontakte wirklich unterbrochen sind. Fall erledigt, und man sieht es wirklich nur, wenn man ganz genau hinschaut.

Name der Redaktion bekannt B

Sicherheit zuerst

Wie Sie richtigerweise erwähnen, führt das im Artikel konstruierte Szenario in der Realität nicht zum Erfolg. Für die erfolgreiche Durchführung sowie anschließende Auszahlung von Transaktionen eines Händlers benötigt SumUp Angaben zur Person sowie die Angabe eines Bankkontos, auf das Transaktionen ausgezahlt werden. Erst wenn diese Angaben verifiziert wurden, kann eine Auszahlung von Transaktionen erfolgen. Für SumUp hat die Sicherheit der Händler, die unser Kartenterminal einsetzen, sowie die Sicherheit der Konsumenten höchste Priorität. Knapp eine Million aktive Kunden nutzen SumUp derzeit in 31 Märkten weltweit. Uns ist in mehr als sechs Jahren Geschäftstätigkeit kein Fall bekannt, in dem das geschilderte Szenario zum Erfolg geführt hat.

Thomas Adamski, SumUp B

Geißel unseres Zeitalters

Die Zukunft des Fernsehens, c’t 16/2018, S. 60

Inzwischen haben wir außer der „klassischen“ Fernseh-, Plakat-, Postwurf- und Zeitschriftenwerbung auch noch die ungleich nervigeren Formen: personalisierte Werbung, nicht überspringbare Werbung, animierte Online-Werbung, Online-Werbung mit Video oder gar Ton, Werbung mitten im Video. Dazu Spionage, Tracking, Profiling, … Nerviger gehts kaum noch!

Mein ach so smarter TV ist zwar am Heimnetz angeschlossen, aber über die Fritzbox zwangs-offline und effektiv degradiert zum besseren Monitor. Warum? HbbTV, fehlende Firmware-Pflege, Sicherheitslücken, Mikrofone und Kameras im Gerät, Schnüffel-Firmware der Hersteller et cetera. Das schaut man sich mal ein paar Mal mit Wireshark an und dann ist das Thema durch!

Netflix und Amazon Video haben in meinen Augen vieles richtig gemacht, was bei früheren Versuchen (Premiere/Sky, Maxdome) falsch gelaufen ist. Sie haben um den Zuschauer geworben und ihm das geboten, was er verlangt: Qualität und Werbefreiheit.

Psychatroniker F

Upload-Filter undenkbar

Gastkommentar: Wie Internetkonzerne gegen das Urheberrecht manipulieren, c’t 16/2018, S. 30

Aus der Sicht des Monopols GEMA argumentierend, weist Herr Hornschuh die gegen die Richtlinie vorgebrachten Argumente als eine von „Internetkonzernen“ finanzierte „Lobbykampagne“ ab. Das sei alles ausrecherchiert und erwiesen, fertig. Sachliche Argumente sind im Artikel kaum vorhanden, am Ende werden die USA noch pauschal schlechtgeredet – in einem Stil, der vor kurzer Zeit eines Vertreters der Verwertungsgesellschaften nicht würdig gewesen wäre. Anstatt sachlicher Argumente hört man im Artikel nur laute Aufschreie des Foulspiels in der Diskussion. Es ist aber schon vermessen, Internetaktivisten, die sich konstant „den Internetkonzernen“ entgegenstellen, respektierte Gründer des technischen Internets oder die BBC allesamt als bezahlte und gesteuerte Akteure der Internetkonzerne abzuqualifizieren – Foul!

Zum Sachlichen, beschränkt auf den umstrittenen Uploadfilter, der auch im Artikel einzig herausgestrichen wird: Die Befürworter für diese technische Maßnahme haben nie dargestellt, wie sie sich das konkret vorstellen. Wie detektiert man „Lizenzen“ (!) in einem Video? Die Folgenabschätzung der Richtlinie geht auf die Belastung der KMUs überhaupt nicht ein. KMUs, für die ein solches Verfahren zu aufwendig wäre, sollen die Dienste der Großen (also YouTube) nutzen. Wenn dieses Verständnis von Wettbewerb im EU-Parlament eine Mehrheit findet, übergeben wir das Internet den Internetkonzernen und wollen einen Markt mit allen Mitteln verhindern.

Sollte ein Uploadfilter sinnvoll sein, dann müsste das technische System dafür von den Verwertungsgesellschaften entwickelt werden. Dann würde man erwarten, dass die GEMA das API ihres Dienstes präsentiert. Und allfällige Kosten nennt. Das würde die Diskussion einmal greifbar machen und der GEMA die Probleme ihres Wunsches aufzeigen.

Und, Herr Hornschuh, sagen Sie mir bitte noch, was ich jetzt mit video742.mpg tun soll: Wer hält bitte die Rechte an 20 69 73 20 61 20 66 69 73 68 20 77 69 74 68 20 73 69 78 20 68 65 61 64 73 2e 20 49 66 20 79 6f 75 20 63 68 6f 70 20 6f 6e 65 20 6f 66 66 2c 20 73 69 78 20 67 72 6f 77 20 62 61 63 6b 2e?

frankooooooo F

Speicher für Ryzen 2000

Günstige Prozessoren für Office- und Multimedia-PCs, c’t 13/2018, S. 136

In Ihrem Artikel „Schneckenrennen“ nennen Sie DDR4-2933 als schnelles RAM für die Plattform mit dem Ryzen-2200G. Das Datenblatt spezifiziert DDR4-2600. Ist Ihnen da ein Fehler unterlaufen, oder macht es Sinn, schnelleres, als das spezifizierte RAM einzusetzen?

Dirk Klemann B

Im Datenblatt (siehe ct.de/yzqk) wird für alle Ryzen-2000G/GE-Modelle DDR4-2933 aufgeführt. Die Spezifikation von DDR4-2933 gilt nur bis zu einem Modul pro Kanal. Schnellerer Speicher hilft vor allem bei der 3D-Leistung, da diese sich die verfügbare Transferrate mit der CPU teilen muss. Aufgaben wie der Büroeinsatz profitieren kaum von schnellerem Speicher.

OCR-Programme für Windows im Test, c’t 16/2018, S. 98

Ich amüsierte mich doch sehr über diesen Artikel. Es ist wohl für mich vollkommen egal, welche OCR-Software ich benutze. Mein Problem wird selbst mit der modernsten OCR-Software nicht gelöst! Das Problem ist nämlich die Mathematik: Alle mathematischen Symbole werden nicht erkannt. Selbst ein ordinäres Addieren von Matrizen wird nicht als dieses erkannt. Geschweige denn Differentiale, Integrale, Summen, Grenzwerte, Transformationen sowie Wurzeln et cetera. Selbst mein uraltes Abbyy Finereader 3.0 liefert ein besseres Ergebnis als die Version 12 von Abbyy.

Hans-Jürgen Reiss B

Xiaomi liefert

Android-Smartphones im Update-Check, c’t 16/2018, S. 120

Ergänzend möchte ich heute mal eine Lanze für die „Chinesen“ brechen: Nach Jahren mit einem Google-Handy hatte ich mich 2015 für ein LG G4 entschieden – auch in der Hoffnung auf regelmäßige Updates. Vergebens! Aber klar, für damals 500 Euro kann man sowas nicht erwarten. Da mir die aktuellen Google-Geräte zu teuer sind, wurde es dieses Jahr ein Xiaomi A1 für 190 Euro aus dem Android-One-Programm. Und siehe da, bis heute gab es bereits das dritte Update inklusive Umstieg auf 8.1. Es scheint also doch zu gehen.

Frank Schmidt B

Keine Ahnung

Ada hilft beim Einordnen gesundheitlicher Symptome, c’t 16/2018, S. 50

Leider hat Ada nicht erkannt, das bei mir die Wechseljahre die Ursache der Symptome sind. Sie muss also noch viel lernen.

heikefy F

Ergänzungen & Berichtigungen

Foscam in D und USA

Kabellose Videoüberwachung mit der Foscam E1, c’t 16/2018, S. 47

https://www.foscam.de ist nicht die offizielle Herstellerseite, sondern die eines deutschen Distributors. Die offizielle Herstellerseite finden Sie unter https://foscam.com.

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